Full text : Das Reichs-Impf-Gesetz vom 8. April 1874.

Die  ».  t.  Herren  Abnehmer  des  ersten  Theiles  von  „Jacobi,
Impf-Gesetz“  werden  ergebenst  darauf  aufmerksam  gemacht,  dass
die  Seitenzahlen  der  in  vorliegendem  Hefte  enthaltenen  ‚landesgesetzlichen
  Bestimmungen“  (Theil  II)  sich  denjenigen  des  ersten  anschliessen.
—  Mit  dem  neuen  Titel  zur  zweiten  Ausgabe  ıst  zugleich  ein  neues
und  erschöpfendes  Inhalts-Verzeichniss  für  den  ganzen  Band  aus-‚gegeben.