Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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diejenigen  Vorschristen  beobachtet  hat,  welche  den  Umgelds=  Beamten  zu  gesehlicher
Erhebung  der  Wirthschafts-Abgaben  in  Stand  seßen:  verfällt  zwar  in  die  Legalstrafe
von  10  fl.,  nicht  aber  in  die  der  Confiskation  des  Aueschanks-  Erlöses.

:)  Da  Uebertretungen  gegen  das  Wirthschafts-Abgaben=  Geseh  im  Wiederholungsfalle,
  oder  wenn  das  unerlaubte  Wirthschafts-Gewerbe  längere  Zeit  sortgeset
worden  wäre,  mit  einer  nach  Umständen  abzumessenden  schwereren  Strafe  belegt  werden;
  so  haben  die  Oberämter  in  den  hierüber  zu  erstattenden  Berichten  jedesmal
auszuheben:

wie  lange  ein  solches  Gewerbe  getrieben  worden  sey,  und  wile  oft  sich  der
Gewerbende  eines  ähnlichen  Vergehens  schuldig  gemacht  habe.

 

II.  Abschnittt.
Nähere  Anwelsung  föür  das  Verwaltungs-  und  Aufsichts-Person  al.
21.

Ober--Amtmüänner.

Wegen  Untersuchung  und  Bestrafung  der  Uebertretungen  des  Gesetzes  über  die
Wirthschafts-Abgaben  werden  die  Oberämter  auf  die  Instruktion  für  die  Ober=  und
Cameralämter  in  Betreff  der  Untersuchung  der  Accise  Vergehen  dom  19.  Juli  1826
(Reg.  Bl.  Nro.  31),  soweit  nicht  durch  gegenwärtige  Instruktion  andere  Bestimmungen
  ertheilt  sind,  und  wegen  der  denselben  von  den  Cameralämtern  vierteljährlich  zukommenden,
  und  von  solchen  an  das  Königl.  Steuer-Collegium  einzusendenden  Quartal-Verzeichnisse
  auf  die  Verordoungen  vom  9.  Juli  183  und  8.  August  1826
verwiesen.

Ueber  die,  sowohl  von  dem  Oberamt  angesehten,  als  von  den  höhern  Bebörden
an  dasselbe  ausgeschriebenen  Strafen,  hat  der  Oberamtmann  am  Ende  jeden  Monats
dem  Cameralamt  einen  Auszug  zu  übergeben.  Auch  in  dem  Fall,  daß  keine  Bestrakung
  vorgefallen  wäre,  ist  dem  betreffenden  Cameralanm  eine  oberamtliche  Urkunde
zuzustellen.  «

22.

g.
Da  von  einer  ertheilten  Wirthschafts-Concession  so  lange  kein  Gebrauch  gemacht