Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1875. (9)

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(Nr. 1066.) Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Apotheker. Vom 5. März 1875. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. Februar d. J. unter Auf- 
hebung aller früheren über die Prüfung der Apotheker ergangenen Bekannt- 
machungen den Erlaß anderweiter Vorschriften über die Prüfung der Apotheker 
beschlossen, welche mit dem 1. Oktober d. J. in Kraft treten und durch das 
Centralblatt des Deutschen Reichs veröffentlicht werden. 
Berlin, den 5. März 1875. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Eck. 
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. 
Berlin) gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).