Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1875. (9)

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(Nr. 2000.) Verordnung, betreffend die Pensionen und Kautionen der Reichsbankbeamten. 
Vom 23. Dezember 1875. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen etc. 
verordnen auf Grund des §. 40 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 177) zur Ergänzung des Statuts der Reichsbank von 21. Mai 1875 
(Reichs-Gesetzbl.  S.  203), nach Einvernehmen mit dem Bundesrath, im Namen 
des Deutschen Reichs,   was folgt: 
§. 1. 
Die zur Regelung der Pensions- und Kautionsverhältnisse der Reichsbeamten 
ergangenen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§. 34 bis 71 des Reichs- 
beamten-Gesetzes vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 61), der §. 8 des 
Gesetzes über die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen vom 30. Juni 1873 
(Reichs-Gesetzbl. S. 166) und das Gesetz, betreffend die Kautionen der Bundes- 
beamten, vom 2. Juni 1869 (Bundes- Gesetzbl. S. 161) finden auf die Reichs- 
bankbeamten entsprechende Anwendung, und zwar, was die Kautionsverhält- 
nisse anlangt, mit den nachfolgenden Maßgaben. 
§. 2. 
Zur Kautionsleistung sind mit den daneben angegebenen Beträgen verpflichtet: 
I. bei der Hauptbank: 
 
1. Rendant der Reichsbank-Hauptkasse mit 18.000  M. 
2. Vorsteher des Lombard- und Giro-Komtors mit . . . . . . . . .. 9.000 " 
3. Kassirer der Reichsbank-Hauptkasse mit ... 9.000 
4. Kassirer der Depositen- und Diskontokasse mit . .. 9.000 
5. Kassirer des Effekten-Komtors mit . . . . .. . .. .. .. ..... .. . . 9.000 " 
6. Kupon-Kassirer des Effekten-Komtors mit . . . . .. . . . . 6.000 
7. Hülfs-Kassirer der Hauptkasse mit 3.000 
8. die mit der Aufbewahrung oder Verwaltung von Werth- 
schaften beauftragten Buchhalter der Hauptkasse und des 
Lombard--Komtors mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... .. ..... ... 3.000 " 
9. Kontrolör der Depositen- und Diskontokasse mit ... . . ... 2.400 
10. Geldzähler  mit ........ .. . .. 750 
11. Kassen- und Lombarddiener mit. 600. 
12. Hausdiener mit........................................ 300 
II. bei den Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen: 
1. Vorstandsbeamte mit . . . . .. .. . .. .. ... . . . .. 6.000 M. bis 18.000  M. 
2. Kassirer mit. . . . .. . .. . . ... .. . . . .. . . . . . . . .. 6.000 9.000. 
3. Hülfs-Kassirer mit 3000 
4.  Kassendiener  mit 450 
5.  Hausdiener  mit 225
	        
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