Januar 7.
Januar 8.
20 1611 T.—8.
Ihr babt Euch ferner bei den böhmischen Ständen um ein
Darleben von ein bis drei Tonnen Goldes auf sechs Jahre zu bewerben.
Auch bei Zuniga habt Ihr Euch mit beifolgendem Schreiben
anzumelden und mit ihm wegen der jülichschen Lehen in Burgund
und wegen der Assistenz zu reden, besonders aber ihm die Gefahr
für das Haus Burgund vorzustellen, wenn die Generalstaaten sich in
den jülichschen Landen einnisten würden. Datum Dresden am 28.
devembris anno 1610.
Drs., L 8807; 20. Buch Jülloher Sachen, f. 186; Kptkop.; f. 519, unausgefertigtes
Original.
8. Vertrag des Feldmarschalls Grafen Althan mit
dem Erzbischof von Salzburg.
Im Namen des Kaisers sind zwischen Adolf Grafen von Althan,
Feldmarschall und General über das jetzt in Oesterreich ob der Enns
liegende kaiserliche Kriegsvolk, dessen Befehlshabern hohen
1 Die Schickung unterblieb, wie schon die unbesiegelten Originale der
Instruktionen und der Beglaubigungan im dresdner Archiv erkennen lassen.
Vermutlich hängt dies mit der Wendung der kursächsischen Politik in
Bezug auf Jülich zusammen. Nach Zerschlagung der kölner Handlung kam
der Vorschlag gütlicher Handlung gleich von zwei Seiten her auf die Bahn:
einmal war es König Jakob I. von England, der durch Fürst Christian von
Anhalt (dieser war im November 1610 in London gewesen) den Gedanken der
Aufnahme Sachsens in den Gemeinbesitz von Jtilich den Unierten
vortragen liess (undatiertes Schreiben des Königs an die Unierten aus dem
November 1610 in Stg., Unionsakta, X., 382; Kop.; vgl. auch unten no. 13,
8. 29, Anm. 2), andererseits war es wieder der unermüdliche Landgraf
Moriz von Hessen, der den Vorschlag neuer gütlicher Handlung hervorholte;
schon am 2./12. Dezember 1610 schrieb er an den Kurfürsten von Sachsen,
er wolle wegen der Erbverbrüderung zwischen den drei Häusern Sachsen,
Brandenburg und Hessen sich ins Mittel legen und sei schon im Werk,
Brandenburg und Neuburg nebst den Assistenten zu solcher gütlicher Handlung
zu ersuchen (Dre., 1.8807, 20. B. jül. Sachen, f.231; Or.). Des Kurfürsten
Antwort vom 18./28. Dezember (a. a. O., f. 237; Kpt.) wies zwar das Anerbieten
nicht ab, entbielt aber zugleich die Anfrage, welche materielle Hilfe
Sachsen vom Landgrafen zur Behauptung scines Rechts erwarten dürfe. Inzwischen
hatten auch Markgraf Christian von Brandenburg-Culmbach und
Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt, die der dresdiner Zusammenkunft
(vgl. no. 5, 8.11. Anm. 1) anwohnten, ihre Vermittlung angeboten, die gleichfalls
nicht abgelehnt wurde (Protokoll des kursächsischen geheimen Rats
vom 16./26. Dezember, a. a. O., f. 505). Die beiden reisten noch Ende
Dezember zum Kurfürsten von Brandenburg und begannen mit diesem
am 5. Januar (vgl. Stg., Arch. Pfalz, C 35i; no. 9; Kop.) wegen der interimistischen
Admission Sachsens in den Gemeinbesitz von Jülich zu
verhandeln. Schon am selben Tag erlangten sie Kurbrandenburgs Zustimmung,
dass die Frage der Einnahme Sachsens durch Markgraf Christian
und die beiden Landgrafen als Schiedsrichter erörtert und entschieden
werden solle (Stg., a. a.0., no. 9d; Kop.); am 4./14. Januar konnten die Unterhändler
den glücklichen Erfolg der Vorverhandlung Kursachsen melden
iDre., a. a. O., f. 309; Or.); als Ort der Verhandlung wurde zunächst
Erfurt vorgeschlagen (Dre., ze. a. O., f. 383; Kop.). — Noch am 12. Januar
hatte der Kurfürst von Sachsen seine bestellten Obersten und Oberstleutnante
befragen lassen, ob Sachsen „die favorable commodität“ mit dem passauer und