Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

Januar  7.

Januar  8.

20  1611  T.—8.

Ihr  babt  Euch  ferner  bei  den  böhmischen  Ständen  um  ein
Darleben  von  ein  bis  drei  Tonnen  Goldes  auf  sechs  Jahre  zu  bewerben.
  Auch  bei  Zuniga  habt  Ihr  Euch  mit  beifolgendem  Schreiben
anzumelden  und  mit  ihm  wegen  der  jülichschen  Lehen  in  Burgund
und  wegen  der  Assistenz  zu  reden,  besonders  aber  ihm  die  Gefahr
für  das  Haus  Burgund  vorzustellen,  wenn  die  Generalstaaten  sich  in
den  jülichschen  Landen  einnisten  würden.  Datum  Dresden  am  28.
devembris  anno  1610.

Drs.,  L  8807;  20.  Buch  Jülloher  Sachen,  f.  186;  Kptkop.;  f.  519,  unausgefertigtes
Original.
8.  Vertrag  des  Feldmarschalls  Grafen  Althan  mit
dem  Erzbischof  von  Salzburg.

Im  Namen  des  Kaisers  sind  zwischen  Adolf  Grafen  von  Althan,
Feldmarschall  und  General  über  das  jetzt  in  Oesterreich  ob  der  Enns
liegende  kaiserliche  Kriegsvolk,  dessen  Befehlshabern  hohen

1  Die  Schickung  unterblieb,  wie  schon  die  unbesiegelten  Originale  der
Instruktionen  und  der  Beglaubigungan  im  dresdner  Archiv  erkennen  lassen.
Vermutlich  hängt  dies  mit  der  Wendung  der  kursächsischen  Politik  in
Bezug  auf  Jülich  zusammen.  Nach  Zerschlagung  der  kölner  Handlung  kam
der  Vorschlag  gütlicher  Handlung  gleich  von  zwei  Seiten  her  auf  die  Bahn:
einmal  war  es  König  Jakob  I.  von  England,  der  durch  Fürst  Christian  von
Anhalt  (dieser  war  im  November  1610  in  London  gewesen)  den  Gedanken  der
Aufnahme  Sachsens  in  den  Gemeinbesitz  von  Jtilich  den  Unierten
vortragen  liess  (undatiertes  Schreiben  des  Königs  an  die  Unierten  aus  dem
November  1610  in  Stg.,  Unionsakta,  X.,  382;  Kop.;  vgl.  auch  unten  no.  13,
8.  29,  Anm.  2),  andererseits  war  es  wieder  der  unermüdliche  Landgraf
Moriz  von  Hessen,  der  den  Vorschlag  neuer  gütlicher  Handlung  hervorholte;
schon  am  2./12.  Dezember  1610  schrieb  er  an  den  Kurfürsten  von  Sachsen,
er  wolle  wegen  der  Erbverbrüderung  zwischen  den  drei  Häusern  Sachsen,
Brandenburg  und  Hessen  sich  ins  Mittel  legen  und  sei  schon  im  Werk,
Brandenburg  und  Neuburg  nebst  den  Assistenten  zu  solcher  gütlicher  Handlung
  zu  ersuchen  (Dre.,  1.8807,  20.  B.  jül.  Sachen,  f.231;  Or.).  Des  Kurfürsten
Antwort  vom  18./28.  Dezember  (a.  a.  O.,  f.  237;  Kpt.)  wies  zwar  das  Anerbieten
  nicht  ab,  entbielt  aber  zugleich  die  Anfrage,  welche  materielle  Hilfe
Sachsen  vom  Landgrafen  zur  Behauptung  scines  Rechts  erwarten  dürfe.  Inzwischen
  hatten  auch  Markgraf  Christian  von  Brandenburg-Culmbach  und
Landgraf  Ludwig  von  Hessen-Darmstadt,  die  der  dresdiner  Zusammenkunft
(vgl.  no.  5,  8.11.  Anm.  1)  anwohnten,  ihre  Vermittlung  angeboten,  die  gleichfalls
  nicht  abgelehnt  wurde  (Protokoll  des  kursächsischen  geheimen  Rats
vom  16./26.  Dezember,  a.  a.  O.,  f.  505).  Die  beiden  reisten  noch  Ende
Dezember  zum  Kurfürsten  von  Brandenburg  und  begannen  mit  diesem
am  5.  Januar  (vgl.  Stg.,  Arch.  Pfalz,  C  35i;  no.  9;  Kop.)  wegen  der  interimistischen
  Admission  Sachsens  in  den  Gemeinbesitz  von  Jülich  zu
verhandeln.  Schon  am  selben  Tag  erlangten  sie  Kurbrandenburgs  Zustimmung,
  dass  die  Frage  der  Einnahme  Sachsens  durch  Markgraf  Christian
und  die  beiden  Landgrafen  als  Schiedsrichter  erörtert  und  entschieden
werden  solle  (Stg.,  a.  a.0.,  no.  9d;  Kop.);  am  4./14.  Januar  konnten  die  Unterhändler
  den  glücklichen  Erfolg  der  Vorverhandlung  Kursachsen  melden
iDre.,  a.  a.  O.,  f.  309;  Or.);  als  Ort  der  Verhandlung  wurde  zunächst
Erfurt  vorgeschlagen  (Dre.,  ze.  a.  O.,  f.  383;  Kop.).  —  Noch  am  12.  Januar
hatte  der  Kurfürst  von  Sachsen  seine  bestellten  Obersten  und  Oberstleutnante
befragen  lassen,  ob  Sachsen  „die  favorable  commodität“  mit  dem  passauer  und