Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1875. (9)

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Namen der 
 
 
Lau-  Namen der   Servis.  Lau- Servis- 
fende Städte Regierungs- klasse. fende Städte Regierungs- klasse. 
No.  resp. Orte. bezirke. No. resp. Orte. bezirke. 
261 Vilsbiburg. . . Niederbayern . . .  IV. 279 Wertingen . . . Schwaben und Neu- 
262 Vilseck .. ... Oberpfalz und Re- burg . . . . ... IV. 
gensburg V. 280 Windsbach . Mittelfranken . . . .  IV. 
263 Vilshofen . . . Niederbayern . . . .. IV. 281 Windsheim . . Mittelfranken. . . . IV. 
264 Vohenstrauß. . Oberpfalz und Re- 282 Wörth . . ... Unterfranken und 
gensburg .. ... V. Aschaffenburg . .  V. 
265 Volkach .. . . Unterfranken und 283  Wolfrathshau- 
Aschaffenburg . . .  V. sen Oberbayern .. ... IV. 
284 Wolfstein . . . Niederbayern . . . .. V. 
285 Wonsees. Oberfrankken V. 
266 Wachenheim . . Pfalz IV. 286 Würzburg . .. Unterfranken und 
267 Waischenfeld. . Oberfranken. . ... V. Aschaffenburg . . .  I. 
268 Waldmünchen.  Oberpfalz und Re- 287 Wunsiedel . . Oberfranken IV. 
gensburg .. ... V. 
269 Wasserburg .. Oberbayern .. ... IV. 
270 Wassertrüdin- 288 Zeil .. . . ... Unterfranken und 
gen Mittelfranken V. Aschaffenburtg . . .  V. 
271 Wegscheid .. . Niederbayern. ... IV.  289 Zusmarshau- 
272 Weiden Oberpfalz und Re- sen Schwaben und Neu- 
gensburg IV. burg IV. 
273 Weilheim . . . Oberbayern IV. 290 Zweibrücken . . Pfalz. . ...... III. 
274 Weismain . . Oberfrankken V. 
275 Weißenburg .. Mittelfranken. . . III. 
276  Weißenhorn. . Schwaben und Neu- Alle hier nicht genannten Marktflecken 
burg V. und Ortschaften sämmtlicher Regie- 
277 Weißenstadt .. Oberfranken V.   V. 
278 Wemding . . . Schwaben und Neu- rungsbezirke . .. . . · V. 
burg....... V. 
 
 
 
 
 
Für die zum Zwecke der Artillerie-Schießübungen zu beschaffenden Quartierleistungen wird, 
sofern die davon getroffenen Ortschaften nicht einer höheren Klasse angehören, die Ent- 
schädigung der II. Servisklasse gewährt; für vorübergehende Quartierleistungen, insoweit 
dieselben die Dauer von 30 Tagen übersteigen, wird eine höhere Servisentschädigung 
in der Weise gewährt, daß die betreffenden Ortschaften in die nächst höhere, jedoch 
mindestens in die dritte Servisklasse aufrücken, die Ortschaften der höchsten Servis- 
klasse aber einen Zuschlag von 20 Prozent erhalten. 
  

	        
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