Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die ersten zehn Bände. (10)

82  Personen  —  Possessorium.

Personen,  juristische  (moralische),  s.  jurkstische  Personen


en.

Pfalz:  die  Rechtspflege  der  Pfalz.  X,  1.  20.  Vgl.  auch-Offiziere.
  *  «  ,

Pfandrecht:  Steht  dem  Grundherru  noch  jetzt  ein  stillschweigendes
  Unterpfandörecht  auf  die  Gerechtigkeit  und
vorhandenen  Früchte  ver  Grundholden  für  die  rückständigen

Laudemien  zu?  VI,  271.  .  «

PfarramtlichcBüchct,s.Urkundenfälschting.

Pfarrer,  s.  Geistliche.  Streitkonsens.

Pferdkäufe,  s.  Gewährschaft.

Pflaumscher  Entwurf  zur  Bamberger  peinl.  Gesetgebung:
  über  dessen  Anwendung  in  Klagsachen  wegen  außerehelkcher
  Schwängerung  im  Nothenburgischen.  IV,  59.  VIII,
225.  "

Pflichttheil:  können  eingekindschaftete  Kinder  von  ihren  Stiefältern

  auf  den  Pflichttheil  beschränkt  werden?  (Preuß.  R.)
b  164.  ,

Phrenologie,  s.  Zurechnung.

Pluspetition:  s,  Zuvielforderung.

Polizeilich  verbotene  Handlungen:  von  deren  privatrechtlicher
  Wirksamkeit.  VI,  352.  Klagen  wegen  Rechtsbeeinträchtigung
  durch  Handlungen,  wodurch  ein  Polizeigesetz
  übertreten  wurde  II.  328.  ..

Polizeisachen:  über  Justiz=  u.  Polizeisachen.  II,  328.  Vgl.
übr.  Justizsachen.  Kompetenz.  «·  «  "

Polizei-Untersuchungen:  über  das  Berufungsfatale  in
pol.  Untersuchungen.  V.  177.  .  «

PönltentiarsystcminStrafgefängnlsscn-V,103.

Portio  canonica.  Vl,  154.

Possessor  bona  ficlei  bei  der  Vindikation  u.  Pôssessor
sine  ulla  causn.  I,  55.  Einiges  über  die  durch  die  erstrichterliche
  Ladung  bewirkte  mala  fides  bes  b.  f.  Possessor.
VI,  337,  355.  .

Possessorische  Rechtömittel,  s.  Besitzklagen.

Possessorium  ordinarium:  über  das  hiebel  erforderliche
  Alter  u.  die  Dauer  des  Besitzstandes.  I,  24.  Klagbegründung
  u.  Beweisauflage.  X,  315.  Eluredenbeweis.
ib.  317.  Welchen  Einfluß  hat  der  Beweis  einzelner  Besithandlungen
  des  Beklagten  auf  den  Besitzstand  des  Klägers?

  1,  412.  Verfahren  in  Streitigkeiten  über  den  Besitz
  von  Intestaterbschaften.  V,  257.  Die  Regel,  daß  die
petitorische  Klage  im  Forum  des  Possessoriums  anzubringen
  sei,  erleidet  eine  Ausnahme  bei  dem  privil.  Gerichtsstande.
  II,  307.  Gerlchtsstand  der  in  der  GO.  Kap.  Ill,
§.  4,  Nro.  20  bestimmten  Provokation.  X,  313.  Sind

in  dlesem  Prov.-Fall  Einreden  gegen  die  Statthaftigkei