82
holtes Ermahnen nicht nachgiebt, der soll ganz verworfen
seyn, kuͤnftig kein Amt mehr erhalten, noch einer Ehrenstelle
genießen. Fährt er aber fort, Ünruhe anzurichten, und die
Kirche zu verwirren, so soll er als ein Rebell durch aͤußere
Gewali in Ordnung gebracht werden.“
Alle hochwürdige Bischdfe riefen zusammen: „Ein gerechter
Schluß, ein Schluß der heiligen Bäter ist dieser.“
Ein paar Tage nachher, als die Sache des Carosus und
Dorotheus auf's neue vorkam, und als man endlich in Ansehung
ihrer zum Schluß schreiten wollte, forderten die Väter,
die heiligen Canones sollten vorgelesen, und dem Protokoll
einverleibt werden. Der Archidiakon und Princerius
von Constantinopel Aetius nahm das Buch, und verlas *):
Fünf und achtzigster Kanon.
„Wenn ein von einer Synode abgesetzter Bischof oder
Presbyter oder Diakonus oder überhaupt irgend ein Klerikus
sich unterstünde, etwas von den goktesdienstlichen Verrichtungen,
die er vorher krase seines Amtes thun durfte, noch
fernerhin zu verrichten, der soll auf keiner Synode mehr
Hoffnung zur Wiedereinsetzung, oder auch nur Erlaubniß zur
Verankwortung haben. Alle, die mit ihm umgehen, sollen
im Bann seyn, und besonders, wenn sic noch alsdenn mir
ihm umgehen, nachdem sie schon das gefällte Urtheil wissen.“
Sechs und achtzigster Kanon.
Hier wurde eben derselbe verlesen, welcher schon oben
vorkam.
In der eilften Verhandlung forderte Bischof Stephan
von Ephesus, daß die Conones vorgelesen werden sollten,
*) Mansi I. c. pag. 85.