Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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b)  bei  gläsernen  Maßen  durch  zwei  einander  gegenüberliegende  Strichmarken,
welche  an  der  äußeren  Fläche  der  durchsichtigen  Glaswand  angebracht  sind,
und  deren  jede  sich  mindestens  auf  ein  Sechstel  des  Umfanges  erstreckt.
Die  Marken  müssen  so  beschaffen  sein,  daß  sich  keine  im  Verhältnisse  zu

den  Fehlergrenzen  der  Maße  in  Betracht  kommenden  Unsicherheiten  der  Einstellung
des  Flüssigkeitsspiegels  ergeben,  und  daß  sie  durch  Stempelung  gesichert  werden

können.
München,  den  28.  April  1908.

K.  Normal-Eichungs-Kommission.

Dr.  Beulmann.

Ordens-Verleihungen.

Im  Namen  HSeiner  Moajestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luit--pold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  9.  April  1908,  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  ersten  Adjutanten
  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Herzogs
von  Genua,  Kapitän  zur  See,  Grafen  Raimondo
  Mengoni-Ferretti  den  Verdienstorden
  vom  hl.  Michael  II.  Klasse  und

den  Ordonnanz-Offizieren  Seiner  Königlichen
  Hoheit,  Schiffsleutnants  Luigi  Terni
de  Gregorj  und  Carlo  Casana  denselben
Orden  IV.  Klasse  zu  verleihen.

Auszug  aus  der  Adels-Matrikel
des  Königreiches.

 

Der  Adels-Matrikel  wurden  einverleibt:

am  24.  April  1908  der  K.  Generalleutnant
und  Kommandeur  der  3.  Division  Friedrich
Ritter  von  Lobenhoffer  in  Landau  i.  Pf.
für  seine  Person  als  Großkomtur  des  Verdienstordens
  der  Bayerischen  Krone  bei  der  Ritter-Klasse
  Lit.  L,  Fol.  60,  Akt  Nr.  9238  und

der  Päpstliche  Hausprälat  und  Geheimkämmerer
  Heinrich  Ritter  von  Ruez,  Hofkaplan
  Sr.  Kgl.  Hoheit  des  Prinzen  Ludwig
Ferdinand  von  Bayern  in  Nymphenburg  für
seine  Person  als  Ritter  des  Verdienstordens
der  Bayerischen  Krone  bei  der  Ritter-Klasse
Lit.  R.,  Fol.  73,  Akt  Nr.  10124.