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Frrenanstalten S. 18.; 4) bezüglich der Revision
und Verbesserung der bestehenden
Forststraf= und Forstpolizeygesetzgebung. S.
18. — 19.: 5) bezüglich der Verbesserung
des Zustandes der Strassen= und Landdauten
S. 19.; 6) bezüglich der Ueberbürdung
einzelner Gemeinden und Districte mit unverhältnißmäßigen
drtlichen und Districtsumlagen;
dann der Aufnabme von Districtsstrassen
in die Reihe der Staats- und
Kreisstrassen. S. 19.; 7) bezüglich des Antrags
auf Befreiung des Fabrikfuhrwerkes
von den bezüglich der breiten Radfelgen gegebenen
Bestimmungen S. 20.; 8) bezüglich
der raschen Erledigung der fiscalischen
Processe über die Baulast bei kirchlichen
Gebäuden S. 20. 9.; bezüglich der Vermehrung
der Doration der Kreisfonds S. 20.
B. Zu besonderen Gesammtbeschlüssen.
1. Den Abzug der Armen= und
Schulquarten von allen frommen
Vermächtnissen betr. Gesetzliche Aufhe-=bung
aller Verordnungen über den Abzug der
Quarten für Armen= und Schulzwecke von
allen frommen Stiftungen, Schenkungen
und Vermächtnissen. S. 21. — Königl. allerhöchste
Erklärung bezüglich der von den
Ständen ausgesprochenen Wünsche, sämmtliche
Pfarr= und sonstige Curatstellen auf
den gesetzlichen Congrualbetrag zu bringen,
dann der Baupflicht des Staatsaerars bei
Cultusgebäuden vollständig zu genügen.
S. 21.; lI. die Concurrenzbeiträge der Cultusstiftungen
betr. S. 22. III. Die Druck-II
kosten der in Ermanglung von Lokalblättern
durch die Kreis= und Intelligenzblätter zu
veröffentlichenden wesentlichen Ergebnisse
der städtischen Rechnungen betr. S. 22.
3.
Zeitungsartikel. Königl. allerhöchste Er-Uarung
im Landtags-Abschiede auf den
Wunsch der Stände wegen Namhaftmachung
· der Quellen solcher Artikel, welche die
öffentlichen Blätter gegenseitig auseinander
entlehnen. S. S., C. 2.
Zoll- und Handels-Verträge. Königl.
allerhöchste Erklärung im Landtags-Abschiede
über abgeschlossene Verträge und zwar 1)
mit Hannover, Oldenburg und Braunschweig
wegen Beförderung der gegenseitigen
Verkehrs-Verhältnisse vom 1. November
1837. 2) mit den Niederlanden wegen
Erleichterungen und Begünstigungen bei
der Schiffahrt vom 3. Juni 1837, bekannt
gemacht am 26. Jänner 1838, und 3) mit
den Niederlanden wegen der gegenseitigen
Handelsverhältnisse S. 12. — 13.
Zolltarif; (für die Jahre 1840, 1841 und
184.) Königl. allerhöchste Genehmigung
des für die Jahre 1840, 1841 und 1842
festgesetzten Zolltarifs. S. 13. M.
Zoll-Verhäletnisse. Königl. allerhöchste Genehmigung
der Gesammtbeschlüsse der Stände
binsichtlich der die Jollderhältnisse für die
Zukunft betreffenden Postulate sub Nr. 1.
2. und 3. S. 14. — 16. J.