Teil 3. Was zeichnet den preußisch-deutschen Beamten aus?
Und Gott ist dabei der stille und starke Begleiter all unserer Taten.
II. Fahneneid.
„Ich, ..., schwöre zu Gott dem Allwissenden und Allmächtigen
einen leiblichen Eid, daß ich Seiner Majestät dem König von
Preußen und Deutschen Kaiser, Georg Friedrich, meinem obersten
Dienst- und Kriegsherren, in allen und jeden Vorfallen, zu Lande
und zu Wasser, in Kriegs- und Friedenszeiten, und an welchen
Orten es immer sei, treu und redlich dienen, Allerhöchstdero
Nutzen und Bestes fördern, Schaden und Nachteil aber abwenden
und die mir erteilten Vorschriften und Befehle genau befolgen und
mich so betragen will, wie es einem rechtschaffenen, unverzagten,
pflicht- und ehrliebenden Soldaten eignet und gebühret. So wahr
mir Gott helfe.“
1. „Ich, ..., schwöre zu Gott ... So wahr mir Gott helfe.“
Die Formulierung am Anfang, die Formulierung am Ende - beide
zusammen stehen für die gleiche tiefgreifende Verbundenheit wie
bereits beim Reichsbeamteneid. Jedoch gibt es darüber hinaus einige
ausschlaggebende Unterschiede, die den Fahneneid zu einem noch
größeren und seelisch wertvolleren Schwur erheben.
2. „... einen leiblichen Eid, daß ich Seiner Majestät ...“
Dies ist der maßgebliche Unterschied zum Eid des Reichsbeamten.
Geschworen wird explizit auf eine Person, nicht mehr nur auf ein
Amt. Auch mag diese Person sich im Laufe der Zeit durch Tod oder
andere Umstände wandeln, jedoch bleibt der Schwur des leiblichen
Eides im Kern, wie er ist: „Seiner Majestät dem König von Preußen
und Deutschen Kaiser, “ - gegenwärtig Georg Friedrich.
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