Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Benennungen
der
Zoll-und  mautbaren  Gegenstaͤnde.

Lit.  B.

Lit.  C.

 

Consiuno-Tarif.

Ellito

Tarif.

 

Von  jedem

Belegung.

Pon  jedem

Belegung.

 

Malz,  jede  Gattuiingyng
Bemerkung.  Bei  dem  Eingange  des
Malzes  ist  im  angeordneten  Falle  auch  jederzeit
  der  Malz-Aufschlag  zu  erheben.
*  Marmor,  Alabaster,  und  andere  Steinmassen,  roh
und  ungearbeitesns
—  gearbeitte
*  Mehl  alle  Soreen
Messing,  rohes,  ungearbeitetes,  auch  altes.
Drat9o
Bemerkung.  Idbt  die  bei  Blech  aufgeführte
  Bemerkung,  der  vollendeten  Fabrikate
wegen,  zu  berückfsichtigen.
*  Metalle  jeder  Art,  roh  und  ungearbeitet.
Note.  In  so  weit  solche  in  diesem  Tarise
  nicht  eigens  aufgeführt,  und  eigens  belegt
  sind.
—  bearbeitte
ANleubles,  alle  alte  gebrauchte,  mit  Ausnahme
von  Uhren,  Spiegeln,  und  allen  mehr  zur  Jierde,
  als  zum  Bedürfnisse  dienenden  Gegensiänden
—  die  obig  ausgenommenen,  in  so  weit  sie
schon  zum  Gebrauche  stunden
alle  neue,  ohne  Ausnammbe
Nore.  Um  allen  Weirschichtigkelten  zu
begegnen,  welche,  hinsichtlich  der  Anoscheldung
von  alten  und  neuen  NMleubles,  sich  ergeben
dürften,  wird  bestimmt,  daß  als  neue  diejenigen
  zu  erkennen  sind,  weiche  an  im  Inlande
  schon  angesessene  Privat  -Persenen  gelangen.
  Dagegen  sollen  jene  für  alte  oder
schon  gebrauchte  Meubles  angesehen  werden,
welche  für  Privat-Personen  einkommen,  die
selbst  erst  von  dem  Aus  =  nach  den  Inland
reisen,  und  sich  in  letzterem  erabliren,  oder
daselbst  längere  Rei-  sich  aufhalten  werden.
Nach  Verfluße  eines  Jahres  sind  aber  auch
letztere  den  ersteren  gleich  zu  achten.

Milch

—  ·##-HFK“*§

  §  2222222B2

 

Sporc.  Cent.

1  fl.  Werth.

Sporc.  Cent.

sl.

12

 

 

Frei

Frei

Frei
1

Frei

 

sloofl.  Werth

roofl.  Werth
Sporc.  Cent.

11

 

fl.  kr.

 

 

3  in  15

Frel
Frei
3  in  15
"J  —

—  5

20

20

Frei