Full text : Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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entwickeln  könnte,  sondern  nur  darnach,  was  er  ist,  und  die
Wissenschaft  darf,  wenn  anders  sie  ihrem  Zwecke,  die  Thatsachen
zu  erklären,  gerecht  werden  will,  sich  nicht  mit  dem  Hinweis  an
den  Thatsachen  vorbeidrücken,  dass  dieselben  sich  mit  der  Zeit
ändern  werden.

Die  zweite  Theorie,  welche  in  dem  Verhältniss  Bosniens  und
der  Herzegowina  zu  ÖOesterreich-Ungarn  eine  neue  Form  der
Staatenverbindungen  sieht,  kommt  den  Anforderungen,  welche
man  gerechter  Weise  an  die  Wissenschaft  stellen  darf,  jedenfalls
in  höherem  Masse  entgegen.  Aber  auch  hier  gilt  der  Satz  Occam’s:
  Eintia  non  sunt  multiplicanda  praeter  necessitatem.  Ehe
man  sich  entschliesst,  eine  neue  Staatsform:  zu  statuiren,  muss  die
Unmöglichkeit  dargethan  sein,  zur  Erklärung  der  Thatsachen  mit
den  vorhandenen  Staatsformen  das  wissensehaftliche  Auslangen  zu
finden.  Es  ergibt  sich  sonach  von  selbst  die  Pflicht,  vor  allem
den  objectiven,  den  empirisch  nachweisbaren  Thatbestand  in’s
Auge  zu  fassen  und  sodann  zu  untersuchen,  ob  hier  wirklich  eine
neue,  von  den  sonstigen  Staatsformen  verschiedene  Species  anerkannt
  werden  muss.

Der  empirische  Thatbestand  zeigt  nun  auf  dem  Boden  der
durch  den  Berliner  Congress  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie
  zur  Verwaltung  übertragenen  Provinzen  Befehlende  und
Unterworfene,  Regierung  und  Unterthanen.  Wir  müssen  also
zunächst  fragen:  Wer  herrscht  auf  dem  Gebiete  von  Bosnien  und
der  Herzegowina?  Wessen  Befehle  sind  es,  welche  gegenüber
den  sämmtlichen  Bewohnern  dieser  Gebiete  zwingend  und  unwiderstehlich
  zur  Durchsetzung  gelangen,  welche  durch  allgemeine  und
besondere  Normen  die  Befugnisse  der  Unterthanen  unter  einander
abgrenzen,  das  friedliche  Nebeneinanderwohnen  derselben  verbürgen,
  den  Unterthanen  Leistungen  auferlegen  und  die  Individuen-Vielheit
  zu  einer  Einheit  zusammenfassen  ?  Wer  ist  Subject
der  Herrschaft  in  Bosnien  und  der  Herzegowina  ?

Auf  diese  Frage  ist  die  Antwort  nicht  leicht  bestreitbar.