Full text : Die Kriegsgesetze des bürgerlichen Rechts für Laien und Juristen.

Veränderungen  im  Konkursverfahren.  25

etwaiger  Anfechtbarkeit  auf  Grund  des  Anfechtungsgesetzes
  oder  der  Konkursordnung.

Offentliche  Bekanntmachungen  über  die  Anordnung
der  Aufsicht  erfolgen  nicht,  so  daß  der  Kaufmann
eine  Kreditschädigung  kaum  zu  befürchten  hat.

Diese  Einrichtung  ermöglicht  es,  den  reellen  Geschäftsmann
  vor  der  Vernichtung  seiner  wirtschaftlichen
  Existenz  zu  bewahren,  ohne  daß  anderseits  die
Gläubiger,  denen  ja  die  vorhandenen  Befriedigungsmittel
  erhalten  bleiben,  in  Schaden  kommen.

Hypothekengläubiger  werden  von  dem  Verfahren
  nicht  betroffen;  sie  können  daher  die  Zwangsversteigerung
  betreiben,  auch  wenn  ihr  Schuldner
unter  Geschäftsaufsicht  gestellt  ist.  Doch  bleibt  dem
Schuldner  unbenommen,  beim  Vollstreckungsgericht,
wie  unter  3,  zu  beantragen,  daß  die  Zwangsvollstreckung
  auf  die  Dauer  von  längstens  drei  Monaten
eingestellt  werde.

Auch  Lohnforderungen,  sowie  Abgabenforderungen
  der  öffentlichen  Kassen  werden
  von  dem  Verfahren  nicht  betroffen  und  dürfen
zugunsten  dieser  von  dem  Verfahren  ausgenommenen
  Gläubiger  Arreste  und  Zwangsvollstreckungen  in
das  Vermögen  des  Schuldners  stattfinden.

Die  Geschäftsführer,  Vorstände  und  Liquidatoren
von  Aktiengesellschaften,  Kommanditgesellschaften  auf
Aktien,  die  Gesellschaften  mit  unbeschränkter  Haftung