XVIII Systematisches Register.
bote der Servitutenausübung kann nach Umständen nur eine Be-
sibstörung enthalten. sein. 218.
Deutschrechtliche Realgerechtsame. Das Gesetz
vom * Mai 1852, die Ablösung der kirchlichen Baulast betr. ist
auf die Baupflicht des Zehentberrn, soweit solche ausnahmoweise
als primäre bestehl, nicht anwendbar. 245. Zur kirchlichen Bau-
last. 365. Alpenweide und Waldweide. 329. Zwangsverkauf des
Anweleno mit Auosschluß des auf demselben ruhenden Forstrechts.
Rechtliche Folgen hieraus. 344. Zum Lehenrecht. Lehenveräuße-
rung und Lehenwerthominderung. 187. Berechtigung des Vasallen
zum Abschluß von Vergleichen. 117.
5) Pfand= insonderheit Hypothekeurecht. Zur Lehre
von der Orffentlichkeit des Hypothekenbuches. 116. Ueber die Pfän-
dung beweglicher Zubehörungen eines Hypothekenobjektes. 226, 241,
257, 334, 337, 359. Hypothekarische Creditcaution. Rangeinräu-
mung derselben, wenn solche zwar als Hypothek wirksam hewor-
den, die Forderung aus dem Creditverhällnisse aber wieder wegge-
fallen ist, erscheint als unstatthaft. 407. Verzicht auf eine Hypo-
thek ist nur als Verlrag (nach ersolgter Annahme) unwiderruflich.
Erlöschung der Hypothekrechte durch Eintritt des Erlöschungsgrun-
deg. 411. Rechte der Hypothekgläubiger nach §F. 39 der Konk.=
Ordn. und Art. 169 der Subh.-Ordn. 4. Wenn bei einer Zwangs=
versteigerung der betreibende Gläubiger dem Käufer gestattet, das
für letzteren eingetragene Hypothekkapital statt Baarzahlung als
Schuld zu Übernehmen, so gilt dieß gleich einer wirklichen Zahlung
an den Gläubiger und erlischt sonach dessen Forderung gegen den
für das Hypothekkapital persönlich Haftenden. 7.
C. Oobligationenrecht.
h) Allgemeine Gegenstände. Luorum cessans. 208.
Zur Lehre von der Willenobestimmung bei Verträgen. Ergänzung
einer aus entschuldbaren Jrrthum im geringeren Betrage bezahlten
Versicherungsprämie. 28. Handlungen Drilter als Vertragsbedingung
oder Verlragsinhalt und Gegenstand eines Pönfalls. 122. Ver-
träge für Dritte. 124. Ein Vertrag, wodurch Jemand verpflichtet
werden soll, von Milbielen bei einer öffentlichen Versteigerung ab-
zustehen ist gegen die guten Sitten. 237. Ueber den Begriff des
civilrechtlichen dolus. Anwendbarkeit des Gesetzes vom 26. März
1869 über Gewährleistung bei Viehverkußerungen bei dem Negreß
gegen einen Drilten wegen dolus. Hastung der Chefrau für den
dolus des Ehemannes bei allgemeiner Gütergemeinschaft. 125.
Eviktionsleistung des Verkäufers wegen Realservitut. 173. Wir-
kung der Cession der Lebensversicherungssumme. 366.
Einzelne Obligationen aus Verträgen und ver-
tragsähnlichen Verhältnissen. a) Kauf. Ueber Verjäh-
rung des Anspruches auf VBiehgewährschaft. 1. Unanwendbarkeit
des Gesetzes vom 26. März 1869 über Gewährleislung bei Vieh-
berbußerungen. bei dem Regeh gegen einen Dritten wegen dolus.
Zur Minderungsklage. Ausschluß derselben wegen aus öf-
(rt Rechten sich ableltenden Verfügungsbeschränkungen. 223.