Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

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32.  Bekanntmachung,
den  Beitritt  der  Großherzoglich  Badischen  Regierung  zu  der  Convention
wegen  gegenseitiger  Uebernahme  der  Auszuweisenden  4.  d.  Gotha  den
15.  Juli  1851
betreffend.

Nachdem  anher  gelongter  Mlikheilung  zu  Folge  dle  Großberzoglich  Badische  Regierung
  dem  Vertrage  wegen  gegenseiriger  Uebernahme  der  Auszuweisenden  1l.  I.  Gocha
den  15.  Juli  1851  beigetreten  itt,  so  wird  Solches  mit  dem  Bemerken  hierdurch  bekonne
gemachr,  daß  die  in  jenem  Wertrage  vereinbarren  Grundsätze  und  Vorschristen  nunmehe
auch  rücksichtlch  dee  Staoksangehörigen  des  Grohherzogihums  Baden  in  den  hiesigen
Londen  zur  Anwendung  kommen.

Greiz,  den  15.  Märg  1854.

Fürstl.  Reuß-  Plauische  Landesregierung  das.
Otto.

v.  Geldern,  Erispendorf.