c) Glas, geschliffenes, geätztes, gravirtes, gepreßtes, gemustertes,
gefärbtes, vergoldetes, versilbertes, belegtes; Glasbehänge für
Kronleuchter, Glasknöpfe, Glaskorallen Glasperlen, Schmelz
und Glasflüsse . . . . .. . . . . . ..
Anmerkung. Die an den Knöpfen vorhandenen Oesen oder
Unterlagen, blos zur Befestigung dienend, sowie die Reihung
der Glaskorallen, Glasperlen und des Glasschmelzes auf
Gespinnstfäden, lediglich zum Zwecke der leichteren Verpackung
und Versendung, sind bei der Tarifirung nicht in Betracht
zu ziehen. Können auf Gespinnstfäden oder Schnüre auf-
gereihte Gegenstände aus Glas ohne weiteres als Schmuck
(z. B. Armbänder, Halsbänder u. dergl.) verwendet werden,
so fallen sie nicht unter die Pos. 11c.
d) Glaswaaren in Verbindung mit anderen gemeinen Materialien
Anmerkung. Hohlglas mit ordinärer Beflechtung von Weiden,
Binsen, Stroh oder Rohr wird je nach seiner Beschaffenheit
nach Pos. 11 a, b oder c behandelt.
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12. Eisen und Stahl:
a) Roheisen, das ist sowohl Gußeisen in Barren, Ganzen,
Klumpen etc., als auch schmiedbares Eisen und Stahl in
Klumpen, Blöcken, Masseln oder anderen rohen Stücken,
Luppeneisen, Rohzaggel, Milbars, Rohschienen und Ingots,
alter Bruch, Eisen- und Stahlabfälle . . . . . . ..
b) Halbfabrikate:
1. Eisen und Stahl in Stäben, Quadrat-, Band-, Flach-,
Rund-, Eck-, Winkeleisen und -Stahl aller Art, Eisen-
und Stahlplatten ................................
Anmerkung. Hierher gehört alles gestreckte, ausgeschmiedete,
gewalzte Stabeisen, Streckstahl und Gußstahl in Stäben jeder
Art, Reifeisen, L Eisen, V Eisen, T und I Eisen (Träger),
U, + Eisen u. s. w., überhaupt Kommerzeisen und Stahl
aller Art.
2. Blech und Draht aus Eisen oder Stall
Nach der Wahl des
Importeurs
Gewichtszölle
per Werthzölle
100 kg
Dinare. Prozent.
12 10
20 10
0,80 8
2 8
3 8