Erläuterungen
machen; erst die Auflassung beider Grundstücke heilt den Formmangel. Die
Partei, die die Auflassung erteilt hat, kann also bei Weigerung der anderen
artei, nun auch ihrerseits aufzulassen, gegen den Weigernden nicht auf Aufassung,
londern nur auf Krrausgabe der „ungerechtfertigten Bereicherung“
(Rückauflassung des aufgelassenen Grundstücks usw.) gemäß §8 812 ff. klagen.
314 17) 88 97, 98.
8 315 18) vgl. Anhan 1 zu § 116 und §§ 130—132. Wenn A im Schuhladen
des B ein Paar Säeb kauft, ohne über den Preis zu sprechen, und B dem A
dann die Stiefel mit einer Rechnung über 20 Mk. schickt, so ist dadurch der
Preis gemäß § 315 unwiderruflich von B bestimmt. Anhang 19 zu § 316.
§ 316 der a uhwol Anhang 19 zu § 316 (Wichtige Beispiele. Gebührenrechnungen
er Urzte).
8 318 20) vgl. Note 18.
8 320 ogl. Anhang 1 zu § 320 (Allgemeines über gegenseitige Verträge, z. B.
1
Kauf 24 Miete, Pa (60.. büll Darlehen, Dienftvertrag, Werkvertrag,
Mäklerrertrag Gesellschaft).
2) Er kann also: a) Leistung „Zug um Zug“ fordern, b) bis zur
Gegenlei ung die ihm obliegende Leistung zurückbehalten (z. B. auch beim
sogen. „Sukzessiv-Lieferungsgeschäfte“ die weiteren Liserungen zurücken
bis zur Zahlung des Preises für die früheren Lieferungen). — pgl.
6 273, 274. — § 320 handelt von der Einrede des nicht erfüllten Vertrags
202 Abs. 2), — „aufschiebende“ Einrede im Eegensatze zu Zzerstörenden“;
W##. Sachregister unter „Einrede“. — Über die Einrede des „nicht gehörig“ erfüllten
Vertrags, wenn z. B. der vom Bauunternehmer auf a lung des
vereinbarten. Preies für ein hergestelltes Bauwerk verklagte Bauherr den
Bausabgenommen („als Erfüllung angenommen“) hat, aber ri seine
Zahlun sverpflichtung einwendet, der Bau habe „Mängel“, aot, 8 383.
"ê Nach dem Gesetze sind zur Vorleistung verpflichtet z. B. der
Vermieter (8 551), der (herpachter (§ 581 Abs. 2), der zu Dienstleistungen Verpflichtete
(§ 614), der Unternehmer eines Werkes (8 641), der Darlöber beim
verzinslichen Darlehen (8 608). Oft aber wird, abweichend vom Gesetze, vereinbart
(was zulässig ist), z. B. daß der Mieter, der Dienstberechtigte vo##-leisten
(den Mietzins, das Gehalt praenumerando zahlen) soll.
4) vgl. Anhang 4 zu § 320 (Beispiele zu § 320 Abs. 2).
21 Z vgl. Anhang 5 zu § 32
streckung auf „LKeistung“). .
0 „Anhang 9 zu § 323 (Allgemeines über die 88 323—325, 327: Dem
N. usse nachfolgende Unmöglichkeit der Leistung im Gegensatze zu
10) 88 275—279, 282. .
11 323 handelt vom sogen. Gesahr-lbergange bei „gegenseitigen“"
Verträgen. Nach 8 7# t bei den auf (Ven äußerng gerichteten
„gegenseitigen“ Verträgen die Gefahr des von keiner Partei'vrer 1| ldeten
Unterganges E# der Verschlechterung) der Sache nicht schon
mit dem Vertragsschlusse, sondern erst mit der Erfüllung (Übergabe)
auf den Erwerber (Käufer) Über. pvgl. die besonderen Bestimmungen der
446, 447 (Kauf), 552 Miete), 588 (Pacht), 616 Diensertrag) 644
1.
8 I. Anhang 6—8 zu § 322 (betreffend die Klage und Zwangsvoll-8
323
rkvertrag). Beispiel: Wenn ein für 600 Mk. verkauftes Pferd vor der
bergabe durch Zufall (im Gegensatze zu einem von der einen oder anderen
Partei gemäß l 276—278 „zu vertretenden Unstande") krepiert, so
trifft der Verlust den Verkäufer der Käufer braucht den Kauf-=preisnicht
"*v ahlen, der Kauf ist hinfällig. vgl. Note 24 zu § 325.
12) pgl. niang 12 G § 323 (Beispiel).
18) „Versprachst 12 See Du und fallen davon 3, nach Maßstab ihres
Wertes der Preis vermindert sei“ (C). Vgl. Noten zu 88 472, 473.
14) vgl. Note zu § 281.
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