Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

&  64.  Verordnung

wegen  theilweiser  Aufhebung  der  Verordnung  vom  15.  October  1868,  die  Ausführung
  der  &&  11  fg.  und  13  fg.  des  Gesetzes  über  die  Bildung  der  Geschwornenlisten
  2cv.,  vom  14.  September  1868,  in  der  Oberlausitz  betreffend;

vom  25.  Juni  1874.

Nachdem  mit  Allerhöchster  Genehmigung  beschlossen  worden  ist,  das  Bezirksgericht
Löbau  mit  dem  31.  Juli  1874  aufzuheben  und  die  in  dasselbe  einbezirkten  Gerichtsämter
  von  dieser  Zeit  ab  theils  dem  Bezirksgerichte  Zittau,  theils  dem  Bezirksgerichte
Bautzen  zuzuweisen,  wird  auf  Grund  der  Vorschrift  im  §  47  des  Gesetzes,  die  Bildung
der  Geschwornenlisten  2c.  betreffend,  vom  14.  September  1868,  verordnet,  was  folgt:

Die  in  den  §§  1  und  2  der  Verordnung  vom  15.  October  1868,  die  Ausführung
der  §§  11  fg.  und  13  fg.  des  Gesetzes  über  die  Bildung  der  Geschwornenlisten  2c.,  vom
14.  September  1868  in  der  Oberlausitz  betreffend  (Seite  1029,  Abth.  II  des  Gesetzund
  Verordnungsblattes  vom  Jahre  1868),  getroffenen  Bestimmungen,  welche  sich  in
Ansehung  des  Gerichtsamtsbezirks  Bernstadt  durch  die  Ueberweisung  desselben  in  das  Bezirksgericht
  Zittau  als  Ausnahmebestimmungen  erledigen,  werden  insoweit,  als  sie  sich  auf
die  Gerichtsamtssprengel  Schirgiswalde  und  Bischofswerda  beziehen,  außer  Kraft  gesetzt.

Dagegen  hat  es  bei  den  Bestimmungen  der  erwähnten  Ausführungsverordnung
vom  15.  October  1868  rücksichtlich  des  Gerichtsamtssprengels  Neusalza  noch  fernerhin
zu  bewenden.

Dresden,  am  25.  Juni  1874.

Ministerium  der  Justiz.

Abeken.
Rosenberg.

 

&  65.  Bekanntmachung,

die  Aufhebung  der  Gerichtsämter  Rötha,  Lausigk,  Geringswalda  und  Schbneck
betreffend;

vom  20.  Juni  1874.

Mit  Allerhöchster  Genehmigung  und  im  Einverständnisse  mit  den  übrigen  Ministerien
hat  das  Justizministerium  die  Aufhebung  der  Gerichtsämter