Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Nr.  1210  a  7.
Bekanntmachung,  betreffend  Dienstwertzeichen  für  den  amtlichen  Verkehr,
4ä#  Staatsministerium  des  Innern.

Im  Verzeichnis  II  zur  Ministerialbekanntmachung  vom  25.  Juli  1916  (GVl.  S.  179)
haben  sich  in  der  Bezeichnung  der  Dienststellen  folgende  Anderungen  ergeben:

1.  Statt  „Pferdeversicherungs-Ersatzvereine,  Vertrauensmänner  der  Ortsgruppe  der“
ist  zu  setzen:  „Bayer.  Pferdeversicherungsverband,  Vertrauensmänner
der  Ortsgruppe  des“;

2.  statt  „Viehversicherungs-Crsatzvereine,  Vertrauensmänner  der  Ortsgruppe  der“
ist  zu  setzen:  „Bayer.  Viehversicherungsverband,  Vertrauensmänner  der
Ortsgruppe  des“.

München  den  18.  April  1918.
Dr.  v.  Brettreich.

Nr.  9/Vog.

Bekanntmachung,  betreffend  vorübergehende  Anderung  des  §  56  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung
(Inhalt  des  Frachtbriefs).

fl.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

§8  56  Abs.  (8)  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  (GVBl.  1909  S.  29)  wird,  wie  folgt,  ergänzt:
In  der  Anmerkung  ")  am  Fuße  der  Seite  wird  am  Ende  nachgetragen:
Auf  der  Vorderseite  dürfen  jedoch  folgende  drei  Vermerke:
„von  Sendung  des  N.  N."
„zur  Verfügung  des  N.  N.“
„zur  Weiterbeförderung  an  N.  N.“  ·
eingetragen  werden.  Hierfür  sind  die  drei  untersten  Linien  der  für  die  Inhaltsangabe  bestimmten
Spalte  zu  verwenden.  Diese  Vermerke  hat  der  Absender  von  der  Inhaltsangabe  und  von  der
Angabe  des  Versandorts  oben  und  unten  durch  starke  Linien  zu  trennen.

Die  Anderung  tritt  sofort  in  Kraft
München,  den  19.  April  1918.
v.  Seidlein.