Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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tischen  Pfarramts-Kandidaren  vor  dem  keniglichen

  General-Kensisterium  zu  München

sind  in  dem  Laufe  des  gegenwärtigen  Jahres

folgende  vler  Termine  bestimmt  worden:
1)  vom  §  —  11  Mai,

)  vom  2  —  3  Junt,
3)  vom  4  —  lo  August
4)  vom  1  —  7  September.

Es  wird  dieses  hiedurch  mit  der  Weisung
bekannt  gemacht,  daß  ausser  den  zur  Anstellungs-Prüfung
  ausdrücklich  einberufenen
protestantischen  Pfarcamts-Kandidaten,  auch
alle  diejenigen  Individuen  dieser  Klasse,
welche  entweder  von  Privat-Patronen  zu
mittelbaren  Pfarcstellen  prdsentirt  zu  werden
Hoffnung  haben,  oder  sonst  sich  zur  Anstellung
  auf  unmirtelbaren  Pfarreien  melden  zu
dürfen  glauben,  nach  Vorschrift  der  Instruktion
  vom  23.  Jänner  1809  Abschnite
LI.  S.  II.  und  III,  sich  zu  dieser  Prüfung
anzumelden,  und  ihrer  Bittschrift  zugleich
die  eben  daselbst  verordneten  Notizen  und
Jeugnisse  beizulegen  haben.  München  den
1.  Februar  1811.

Graf  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General:  Sekretä#
F.  Kobell.

 

(Die  Vereinigung  des  Landgerichts  Elchingen  mit
dem  Landgerichte  Günzburg  betreffend.)

Ministerium  des  Innern.
Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Da  das  bisherige  Landgericht  Elchingen
durch  die  mit  der  Krone  Württemberg  ein-220



getretene  Grenz=  Furifikation,  einen  großen

Theil  seiner  Ortschaften  abgegeben  hat,  so

wollen  Seine  königliche  Majestät,  daß  dasselbe

gänzlich  ausfgelöst,  und  mit  dem  Landgerichte

Günzburg  vereiniger  werde.

Es  sollen  deßhalb  an  lezteres  übergehen:

1)  von  dem  dandgerichte  Elchingen:

die  Scteuerdistrikte:

a)  Elchingen,  mit  Unterthalfingen;

b)  Holzheim,  mit  Finningen,  Neuhausen,
  und  Steinheim:

e)  Holzschwang,  mit  Hausen,  Häuser,
Jedelhausen,  Marbach,  Neubronn,
Reutcee,  Tiefenbach,  Weiler;

d)  Oberfallheim,  mie  Gloßenharder  Hof,
Leibe,  Nersingen,  Straß,  Unterfallheim;

e)  Pfuhl,  mie  Burlasingen,  Offenhausen,
  Sceinbelhof;

Riedheim,  mit  Weisingen:

8)  von  dem  Steuer=  Digrikee  Lbangenau,
die  Orte  Riedmühlen,  und  Niedmüllerhof;


„h)  das  Ort  Unterelchingen.

2)  Von  dem  vormaligen  Ulmer  Bann,  die
auf  dem  rechten  Donaus=  Ufer  liegenden
Häuser.

3)  Die  von  Württemberg  eingetauschten  Unterthanen
  zu  Aufheim,  Herlenhofen,  Hofsreudenegg,
  Hiltistetten,  Holzschwang  und
Berg.

Mit  dem  r.  April  heurigen  Jahrs  müssen
  sämmtliche  Geschäáfte  des  biesherigen
Landgerichts  Elchingen  geschlossen,  und
dem  Landgerichte  Günzburg  übergeben  werden.
  Das  königliche  General-Kommissariat