Metadata : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Zehnter Band. (10)

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Grenzaufseherkindern  war  ein  7  Monate  alter  Säugling  ungeimpft,  ein  8jähriger  Knabe
im  1.  Lebensjahre  geimpft,  ferner  war  ein  in  Adlig-Krottingen  betroffener  43jähriger  Instmann
  im  20.  Lebensjahre  der  Wiederimpfung  unterzogen  worden.  Die  russische  Dienstmagd
  und  die  verstorbene  Frau  hatten  ihre  pockenkranken  Brüder  jenseits  der  Grenze  besucht
und  sich  hierbei  angesteckt.

Über  den  Todesfall  berichtete  der  Reg.-Präsident  folgendes:

„Infolge  einer  Anzeige  des  praktischen  Arztes  Dr.  X.  in  Y.,  daß  die  Losmannsfrau  A.  daselbst
infolge  von  Wochenbettfsieber  unter  der  Behandlung  einer  Hebammenpfuscherin  verstorben  sei,  veranlaßte
der  Staatsanwalt  am  27.  September  die  Exhumierung  und  gerichtliche  Sektivon.  Diese  ergab,  daß  der
Tod  nicht  an  Wochenbettfieber,  sondern  an  Pocken  erfolgt  war.  Die  Leiche  war  mit  einem  ausgesprochenen,
dichtgesäten  Pockenausschlag  bedeckt,  die  Unterleibsorgane  ließen  auf  eine  kürzlich  stattgehabte  Entbindung
und  starken  Blutverlust  schließen,  zeigten  jedoch  keine  entzündlichen  Erscheinungen.

Die  24  jährige,  im  Kreise  Memel  geborene  Frau  war  schon  in  früher  Jugend  nach  Rußland  verzogen
  und  vor  2  bis  8  Jahren  nach  Deutschland  zurückgekehrt.  Impfnarben  ließen  sich  nicht  feststellen,
auch  den  Angehörigen  war  von  einer  stattgehabten  Impfung  nichts  bekannt.  Etwa  8  Tage  vor  ihrer
Entbindung  besuchte  die  Frau  ihren  pockenkranken  Bruder  in  Russisch-Krottingen.  Am  1.  September  wurde
sie  entbunden,  am  3.  September  traten  Schüttelfrost  und  Rückenschmerzen  auf.  Der  am  5.  und  6.  September
hinzugezogene  Dr.  X.,  vermochte  nach  seiner  Angabe  die  Diagnose  „Pocken“  oder  „Pockenverdacht“  nicht  zu
stellen,  da  er  diese  Krankheit  überhaupt  noch  nicht  gesehen  habe.  Am  8.  September  trat  der  Tod  ein.“

Im  Kreise  Neidenburg  erkrankten  zu  Rettkowen  2  Kinder  einer  Familie  (ein
ungeimpfter  Säugling  und  ein  geimpftes  10jähriges  Mädchen),  in  der  Stadt  Neidenburg
ein  wiedergeimpftes  20jähriges  Dienstmädchen.  Dieses  hatte  an  der  Beerdigung  seiner
Mutter,  die  in  der  Gemeinde  Borchersdorf  kurz  vorher  ohne  Zuziehung  eines  Arztes  an
„Ausschlag  und  Schwellung“  gestorben  war,  teilgenommen.  In  Borchersdorf  wurde  ferner
ein  erfolglos  geimpftes  2jähriges  Mädchen  von  konfluierenden  Pocken  schwer  betroffen,  denen
es  am  6.  Dezember  erlag.

In  den  Grenzkreis  Johannisburg  (Reg.-Bez.  Gumbinnen)  wurde  die  Seuche  durch
einen  wiedergeimpften  49jährigen  Arbeiter  in  Kosuchen  eingeschleppt.  Er  selbst  erkrankte
gegen  Ende  März  nur  leicht  an  diskreten  Pocken,  steckte  aber  alsbald  sein  ungeimpftes
7  Monate  altes  Kind  an,  das  nach  Ausbruch  konfluierender  Pocken  am  20.  April  verstarb.
Ferner  ereigneten  sich  in  benachbarten  Familien  4  Fälle,  von  denen  2  (bei  einem  vor
22  Jahren  wiedergeimpften  34jährigen  Kätner  und  bei  einem  ungeimpften  1jährigen  Kinde)
nach  Ausbruch  konfluierender  und  hämorrhagischer  Pocken  am  4.  und  16.  Mai  zum  Tode
führten,  während  2  geimpfte  Mädchen  im  Alter  von  7  und  8  Jahren  und  im  Nachbardorfe
  Rolken  ein  geimpfter  34jähriger  Mann  von  diskreten  Pocken  leicht  betroffen  wurden.

Im  Reg.-Bez.  Oppeln  erkrankte  nahe  der  russischen  Grenze  in  der  Stadt  Beuthen
die  als  Kind  geimpfte  32jährige  Ehefrau  eines  Speditionsarbeiters.

An  der  Westgrenze  des  Reiches  entstand  im  Bezirk  Lothringen  in  den  Kreisen
Metz  und  Diedenhofen  eine  Pockenepidemie,  die  ihren  Ursprung  in  Frankreich  hatte  und
aus  den  französischen  Grenzorten  andauernd  neue  Nahrung  erhielt.  Von  den  insgesamt
54  Erkrankungen  (mit  7  Todesfällen)  entfielen  auf  den  Kreis  Diedenhofen-West  35  (6),
davon  auf  Algringen  13  (1),  Bollingen  7  (2),  Deutsch-Oth  6  (3),  Kneuttingen  und
Redingen  je  3,  Nilvingen  2,  Hayingen  1,  auf  den  Stadikreis  Metz  10  (1),  auf
St.  Marie--aux-Chenes  (Landkreis  Metz)  4,  auf  die  Stadt  Diedenhofen  5.

Zuerst  trat  die  Seuche  in  der  Stadt  Metz  auf,  wo  im  Monat  März  5  Pockenfälle
festgestellt  wurden,  die  auf  Ansteckung  im  Bezirksgefängnis  zurückzuführen  waren.  Der
erste  Fall  war  vermutlich  aus  Nancy  eingeschleppt,  wo  ebenfalls  im  Gefängnis  die  Pocken
geherrscht  haben  sollen.  An  diese  Fälle  schloß  sich  eine  Ansteckung  im  Hospital  Bonsecours
und  ein  Erkrankungsfall  in  einem  der  Pockenabteilung  benachbarten  Hause.  Betroffen  waren