Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1915. (42)

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daß  sie  zur  Fürsorge  für  die  Angehörigen  der  Kriegsteilnehmer
und  zur  Linderung  durch  den  Krieg  verursachter  Notlage  ver—
wendet  werde.

München,  den  4.  Januar  1915.

Ludwig.

An  den  Herrn  Staatsminister  des  Innern
Dr.  Freiherrn  v.  Soden-Fraunhofen.