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In seiner Noth rief der Rath die Hülfe des Kurfürsten an. Eilig
kam dieser mit 6000 Reitern herbei, zog in der Verwirrung ungehin-
dert in's Spandauer Thor ein und brachte die Städte zur Ruhe. Zur
Strafe mußten sie ihm die Schlüssel aller Thore übergeben, und es
ward ihnen untersagt, eigenmächtig Bündnisse zu schließen. Gleichzeitig
erbaute sich der Kurfürst eine Burg an der Spree, wo heut das könig-
liche Schloß steht; denn in Berlin gedachte er den Sitz seiner Herr-
schaft zu gründen Nun wandte sich die Erbitterung der Bürger gegen
den Landesfürsten. In tobender Empörung standen sie 1448 wider
ihn auf, mißachteten seine Befehle, und verletzten kurfürstliches Eigen-
thum. Da griff Friedrich durch. Seine Reiter warfen die Empörer
nieder; die Hauptanstifter des Aufruhrs büßten ihren Uebermuth mit
dem Leben; Andere wurden des Landes verwiesen, noch Andere mußten
schwere Geldstrafen erlegen. Der Roland der Stadt, welcher im alten
Berlin in der Gegend der Nicolaikirche stand, ward umgestürzt, zum
Zeichen, daß fortan Berlin nicht mehr den Blutbann üben dürfe, d. h.,
daß der Rath nicht mehr das Recht haben solle, schwere Verbrecher
vom Leben zum Tode bringen zu lassen. — Damit war der Trotz der
Städte gebrochen, und fortan wagte keine Stadt mehr, dem „„eisernen“
Kurfürsten ungehorsam zu sein. Dieser bezog 1451 seine fürstliche
Burg in Berlin.
23. Der Schwanenorden.
1443.
Um den Adel fester mit sich zu verbinden und das Streben nach
wahrer Ehre in demselben mehr anzuregen, gründete Friedrich den
Schwanenorden. Die Jungfrau Maria war Schutzpatronin desselben.
Die Mitglieder des Ordens trugen an einer Kette auf der Brust als
Ordenszeichen ein in Silber gearbeitetes Bild der Jungfrau Maria
mit dem Jesuskinde, die Glorie um das Haupt, den Mond zu ihren
Füßen. Darunter hing ein Schwan mit ausgebreiteten Flügeln, das
Sinnbild der Unschuld und Reinheit. Die Stiftung geschah im Jahre
1443. Der Orden gebot seinen Mitgliedern eine genau vorgeschriebene
Verehrung der heiligen Jungfrau und ein sittlich reines und frommes
Leben. Nur Männer und Frauen fürstlichen, gräflichen und adeligen
Standes durften in die Schwanengesellschaft aufgenommen werden.