6. Rechtsordnung und Rechtsleben. 8 8. 95
traten, ebenso groß wie das Verdienst der ersten Chemiker
war, als sie uns die Haupturstofie aufwiesen. Die Entdeckung
des Unterschieds zwischen dinglichem und obligatorischem
Recht, der den deutschen Schöffen nicht aufgegangen war,
kann mit der Entdeckung des Sauerstofis verglichen werden.
Allein die Jurisprudenz darf'‘nicht damit abschließen: unendlich
sind die Verbindungen, die aus den einzelnen Elementen
zu entwickeln sind. Wie viele Einzelheiten sind aus dem
Begriff des dinglichen Rechts abzuleiten, wie viele aus dem
des obligatorischen! Eine obligatorische Bindung ist in der
Art möglich, daß jemand zwar verpflichtet ist, aber nur in
gewisser Weise gezwungen werden kann, daß er nur eventuell
und bis zu einem bestimmten Maße verpflichtet ist; es ist
eine Verpflichtung möglich, die von dem einen Gläubiger auf
den andern, von dem einen Schuldner auf den andern übergeht
etc. Der Fehler der früheren logischen Jurisprudenz
bestand nun darin, daß sie die Menge von Elementen und die
Menge von Verbindungen nicht anerkannte und nur mit einem
gegebenen Kleinkram von ÜUrstofien und Verschwisterungen
rechnete. Die heutige Analyse zeigt uns aber teils neue
Elemente, teils eine Fülle von Verbindungen, die den Römern
naturgemäß noch unbekannt waren, weil sie ihre Forschungen
nicht so weit führten oder weil die Erscheinungen ilırem
Rechtsleben fremd blieben.
VI. Diese Analyse hat natürlich nach den Regeln der Logik
zu geschehen, aber sie muß Analyse sein. Wir müssen analytisch
die Elemente des Rechts kennen lernen und seine
Bildungen erforschen. Wir haben das Recht nicht zu meistern,
wir haben nicht dem Leben, sondern das Leben hat uns Vorschriften
zu machen. Haben wir aber diese Analyse angebahnt,
dann ist es uns möglich, die Rechtsordnung außerordentlich
zu bereichern; es ist uns möglich, erstens eine
große Reihe von Varianten zu gestalten, ganz ebenso, wie
wir den Mechanismus eines Gerätes ändern und andern
Zwecken anpassen können, wenn wir die einzelnen Räder und
Schrauben in ihrer Funktion erkannt haben; zweitens ist es
uns möglich, sobald sich irgendwo ein Felıler in der Funktion
zeigt, sofort zu ersehen, wo der Fehler liegt und wie abgeholfen
werden kann. Während noch die Analyse Sache