Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

92 
#—nei———— 
— — — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
t ras Darunter 
— r infti 
zZ Ausgabe. Etatsahr künftig 
" — 1888/89. wegfallend. 
Mark. v Mark. 
81. Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes 
von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878): 
a) Preußen ꝛc. .. .. . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . 36 000 – 
b) Sacen . . .. 1764 — 
e) Württemberg .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 216 — 
d) Bahen: 432 — 
— 38 412 —- 
82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen. 
!. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen 
und deren Angehörien 375 000 
2. An Bahen . . . . .. 49 054 — 
— 424 054 
83. Die aus dem Dispositionsfonds des Kaisers zu Gna- 
denbewilligungen aller Art bisher bewilligten und 
fernerhin zu bewilligenden Unterstützungen und Er- 
ziehungsbeihülfen für Wittwen und Kinder der in 
Folge des Krieges von 1870/71 für invwalide er- 
klärten und demnächst verstorbenen Militärpersonen 
der Ober= und Unterklassen bis zur Höhe von 
1 350 000 Mark jährlich . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 000 — 
84. 1/11. Invaliden- Institute: 
a) Preußen . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 309 931 25 590 
b) Sacsen . . .. — — 
E c)Württemberg....................... 14 074 2 000 
I d)anBayem........................· 42383—— 
i -36638827590 
Summe XIV 3 4141 
1