Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

— 103 — 
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
E für das 
# Einnahme. Etatsjahr 
5 1888/8. 
Mark. 
(23.) Uebertrag369 039 887 
5. Zur Beschaffung des Beitrags des Reichs zu den Kosten des 
Zollanschlusses Bremens .. . .. . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. 3000000 
Zu den Ausgaben für den Nord-Ostsee-Kanal .. . . . . . . . .. . 10 800 000 
Zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichsfestungsbaufonds 
entnommenen Vorschüsse, soweit dieselbe nicht durch die bei 
der Realisirung des Fonds sich ergebenden Kursgewinne 
erfolgen kann, bis zu ... .. . .. . . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. 2 608 000 
8. Zu einmaligen Ausgaben der Post= und Telegraphenverwaltung 9248 000 
Anmerkung zu Kapitel 23. Diese Einnahmen über- 
tragen sich innerhalb der einzelnen Titel mit den noch offenen 
Krediten aus früheren, für dieselben Zwecke erfolgten Anleihe- 
bewilligungen. Die solchergestalt für diese einzelnen Zwecke sich 
ergebenden Gesammtkredite werden um den Betrag der bei den 
entsprechenden Ausgabefonds etwa eintretenden Ersparnisse gekürzt. 
— 394 695 887 
Aus der Veräußerung von Parzellen des ehemaligen Stettiner 
Festungsterrains. 
24. 1. Auf Grund des Artikels V des Gesetzes vom 30. Mai 1873 
(Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung der Bundesstaaten 
mit Ausschluß von Elsaß-Lothrinen 287 241 
Summe X 401 500 128 
  
  
 
	        
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