Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

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(Nr. 1820.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Luxemburgs zu der am 9. September 
1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines inter- 
nationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. 
Vom 30. Juli 1888. " 
Die Großherzoglich luxemburgische Regierung hat nach einer Mittheilung des 
schweizerischen Bundesraths ihren Beitritt zu der Uebereinkunft vom 9. September 
1886, betreffend Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von 
Werken der Literatur und Kunst, gemäß Artikel 18 der gedachten Uebereinkunft 
erklärt, und ist als Tag des Beitritts der 20. Juni d. J. festgestellt worden. 
Berlin, den 30. Juli 1888. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Graf von Berchem. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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