Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

215.  1611  513

mit  was  fuegen  sie  uns  abgefordert  werden  könte,  als  theten  wir
gleichfals  begehren,  dass  auch  sonderlich  dieses  puncts  halber  JJ.  LL.,
wessen  wir  uns  hierauf,  da  uns  solches  ferner  angemuthet  oder  auch
sonsten  noch  ferner  solche  handlung,  so  mit  unserer  kaiserlichen,
auch  des  reichs  reputation  geschehen  könte,  angeboten  wurde,  resolriren
  solten,  ihr  räthlichs  gutachten  mitteilen  wolten.  12.  Und
wolten  demnach  schliesslich  zu  JJ.  TıL.  uns  versehen,  dass  sie
ambt  und  sonders  unser  hohes  alter,  langwirige  beschwerliche  und
nueheselige  regierung,  grosse  ausgestandene  sorge,  muehe  und  last,
uch  gegenwertige  unsere  betrangnuss  cousideriren  und  uns  nicht
erlassen  noch  durch  widrige  scheininformationes  von  uns  auszusezen
ınd  JJ.  LL.  bis  daher  gespurtes  standhaftiges  gemüeth  zu  abalieniren
jich  bewegen  lassen,  sondern  bei  ihrer  bisdahero  gespurten  teutschen
wfrichtigen  treu  bestendig  zu  verbarren  und  verbleiben  und  uns  nicht
Mlf-  noch  rathlos  lassen  sondern  auch  hierunter  des  heil.  röm.  reichs
ıochheit  und  dignitet,  das  löbliche  churfurstliche  collegium,  der
hrlichen  teutschen  nation  authoritet,  auch  JJ.  LL.  und  aller
tände  des  heil.  röm.  reichs  privatinteresse,  dieweil,  wan  solche  und
lergleichen  process,  so  man  mit  uns  zu  unterschiedlichen  malen  zur
and  genommen,  auch  die  vorgewesene  uniones  und  stetige  armirung
ter  lande  und  underthanen  zu  einer  consequenz  sich  weiters  verstrecken
olten,  [sie]  gar  leichtlich  einen  allgemeinen  aufstand  im  röm.  reich
rwecken  und  dadurch  nicht  allein  gehorsamb  und  respect  der  unterhanen
  gegen  ihre  ordentliche  obrigkeit  aufheben”  und  ein  ende
nachen  und  den  statum  des  röm.  reichs  ganz  und  gar  umbkehren
ınd  genzlich  exstipiren  wurde,  reiflich  bedenken  und  wie  solchem
llem  zu  begegnen,  auf  notturftige  mitttel  verdacht  sein  wolten.“
JInsere  Gesandten  haben  uns  den  Bescheid  zu  berichten  und  zu
‚chten,  dass  alles  gebeim  bleibe.  Datum  Prag  den  .  .  juli!  a.  1611.
Dres.,  I.  7387,  3.  Buch  Kurfürstentags,  f  122;  Kopie.

'  Vom  30.  Mai  ist  ein  kaiserliches  Schreiben  an  Kursachsen  datiert
Drs.,  a.a.0.,  f.  121;  Or.),  mit  dem  obiger  Entwurf  der  Instruktion  mit  der
jitte  nach  Dresden  geschickt  wird,  ein  (Gutachten  darüber  zu  erteilen
nd  es  an  den  Herzog  von  Braunschweig  zu  schicken.  Dieser  war  der  Verasser
  des  Entwurfs,  wie  er  vertraulich  dem  kurpfälzischen  Gesandten  Colli
nitteilte  (Colli  an  den  Administrator  der  Kurpfalz  am  18./28.  Juni;  Mb,.,
01/4;  —  Or.  eigh.).  —  Die  Vordatierung  des  Entwurfs  auf  den  Juli  ist  nicht
uffallend,  wol  aber  dass  man  im  Entwurf  sich  auf  das  neuburgische
{emorial  bezieht,  das  erst  am  31.  Mai  eingereicht  wurde;  vermutlich  ist
ler  betreffende  Passus  erst  nachträglich  in  den  Entwurf  aufgenommen  worden;
las  Begleitschreiben  vom  30.  Mai  blieb  unverändert  liegen,  während  man
en  erweiterten  Entwurf  umschrieb.  Ich  glaube  bei  der  angenommenen
Jatierung  [zu  Mai  30.)  um  so  mehr  bleiben  zu  dürfen  als  schon  am  1./11.  Juni
er  Kurfürst  von  Sachsen  dem  Kaiser  antwortet,  er  finde  an  dem  Entwurf
ichts  zu  verbessern,  wie  ihm  ja  solches  auch  nicht  gebühren  würde;  er
rerde  beim  Kurlfirstentag  alles  befördern,  was  Kaiser  und  Reich  zu  Wolstand
ereiche  (Drs.,  a.  a.  O.,  f.  142;  Kpt.  von  Schönberg).  Am  gleichen  Tag
chreibt  der  Kurfürst  an  Braunschweig,  der  Herzog  möge  achten,  dass  die
ache  auch  am  kaiserlichen  Hof  geheim  bleibe;  die  Kopie  des  Entwurfs  habe
r  „Gefahr  halber“  behalten  (Drs.,  a.  a.  O.,  f.  144;  Kpt.  von  Schönberg),

Briefe  u.  Akten  des  dreissigjährigen  Krieges,  IX.  Bd.  33

[Zu
Mai  30.)