215. 1611 513
mit was fuegen sie uns abgefordert werden könte, als theten wir
gleichfals begehren, dass auch sonderlich dieses puncts halber JJ. LL.,
wessen wir uns hierauf, da uns solches ferner angemuthet oder auch
sonsten noch ferner solche handlung, so mit unserer kaiserlichen,
auch des reichs reputation geschehen könte, angeboten wurde, resolriren
solten, ihr räthlichs gutachten mitteilen wolten. 12. Und
wolten demnach schliesslich zu JJ. TıL. uns versehen, dass sie
ambt und sonders unser hohes alter, langwirige beschwerliche und
nueheselige regierung, grosse ausgestandene sorge, muehe und last,
uch gegenwertige unsere betrangnuss cousideriren und uns nicht
erlassen noch durch widrige scheininformationes von uns auszusezen
ınd JJ. LL. bis daher gespurtes standhaftiges gemüeth zu abalieniren
jich bewegen lassen, sondern bei ihrer bisdahero gespurten teutschen
wfrichtigen treu bestendig zu verbarren und verbleiben und uns nicht
Mlf- noch rathlos lassen sondern auch hierunter des heil. röm. reichs
ıochheit und dignitet, das löbliche churfurstliche collegium, der
hrlichen teutschen nation authoritet, auch JJ. LL. und aller
tände des heil. röm. reichs privatinteresse, dieweil, wan solche und
lergleichen process, so man mit uns zu unterschiedlichen malen zur
and genommen, auch die vorgewesene uniones und stetige armirung
ter lande und underthanen zu einer consequenz sich weiters verstrecken
olten, [sie] gar leichtlich einen allgemeinen aufstand im röm. reich
rwecken und dadurch nicht allein gehorsamb und respect der unterhanen
gegen ihre ordentliche obrigkeit aufheben” und ein ende
nachen und den statum des röm. reichs ganz und gar umbkehren
ınd genzlich exstipiren wurde, reiflich bedenken und wie solchem
llem zu begegnen, auf notturftige mitttel verdacht sein wolten.“
JInsere Gesandten haben uns den Bescheid zu berichten und zu
‚chten, dass alles gebeim bleibe. Datum Prag den . . juli! a. 1611.
Dres., I. 7387, 3. Buch Kurfürstentags, f 122; Kopie.
' Vom 30. Mai ist ein kaiserliches Schreiben an Kursachsen datiert
Drs., a.a.0., f. 121; Or.), mit dem obiger Entwurf der Instruktion mit der
jitte nach Dresden geschickt wird, ein (Gutachten darüber zu erteilen
nd es an den Herzog von Braunschweig zu schicken. Dieser war der Verasser
des Entwurfs, wie er vertraulich dem kurpfälzischen Gesandten Colli
nitteilte (Colli an den Administrator der Kurpfalz am 18./28. Juni; Mb,.,
01/4; — Or. eigh.). — Die Vordatierung des Entwurfs auf den Juli ist nicht
uffallend, wol aber dass man im Entwurf sich auf das neuburgische
{emorial bezieht, das erst am 31. Mai eingereicht wurde; vermutlich ist
ler betreffende Passus erst nachträglich in den Entwurf aufgenommen worden;
las Begleitschreiben vom 30. Mai blieb unverändert liegen, während man
en erweiterten Entwurf umschrieb. Ich glaube bei der angenommenen
Jatierung [zu Mai 30.) um so mehr bleiben zu dürfen als schon am 1./11. Juni
er Kurfürst von Sachsen dem Kaiser antwortet, er finde an dem Entwurf
ichts zu verbessern, wie ihm ja solches auch nicht gebühren würde; er
rerde beim Kurlfirstentag alles befördern, was Kaiser und Reich zu Wolstand
ereiche (Drs., a. a. O., f. 142; Kpt. von Schönberg). Am gleichen Tag
chreibt der Kurfürst an Braunschweig, der Herzog möge achten, dass die
ache auch am kaiserlichen Hof geheim bleibe; die Kopie des Entwurfs habe
r „Gefahr halber“ behalten (Drs., a. a. O., f. 144; Kpt. von Schönberg),
Briefe u. Akten des dreissigjährigen Krieges, IX. Bd. 33
[Zu
Mai 30.)