Volltext : Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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reits  vieles  von  dem  geboten,  namentlich  im  Geschichts=
  und  Geographieunterricht,  was  man  jetzt
als  neues  Fach  verlangt.  Doch  läßt  sich  nicht
leugnen,  daß  der  bisherige  Brauch  meist  auf  Vermittlung
  eines  Gesinnungsunterrichts  hinauslief,
während  die  Forderung  der  staatsbürgerlichen  Erziehung
  auch  auf  positives  Wissen  abzielt.  Der
Schüler  soll  wirkliche  Einsicht  in  Wesen,  Zweck
und  Lebensbedingungen  des  Staats  erhalten.  Zwei
allgemeine  Voraussetzungen  haben  dabei  zu  gelten:
daß  auch  dieser  Erziehungsstoff  eine  religiöse  Durchdringung
  erfahre,  und  daß  er  in  allen  politischen
Fragen  unbedingte  Neutralität  beobachte.  Die
Notwendigkeit  der  religiösen  Fundierung  ist  leicht
einzusehen,  wenn  man  bedenkt,  daß  der  neue  Unterricht
  dem  künftigen  Staatsbürger  den  Weg  zu
einer  religiös  orientierten  Berufs=  und  Lebensführung
  weisen  soll,  die  durch  einen  auf  mehr  oder
weniger  materialistischer  Grundlage  —  selbst  in
den  sog.  Realien  wird  diese  sich  fühlbar  machen!  —
aufgebauten  Unterricht  nicht  erreicht  werden  kann.
Ganz  besonders  gilt  das  von  der  Volksschule,  für
die  man  als  Ergänzung  der  staatsbürgerlichen  Erziehung
  gewisse  Ubungen  zur  staatsbürgerlichen
Gewöhnung  (nach  Kerschensteiners  Ausführungen)
im  Auge  hatz  in  diesen  sollen  die  Außerungen  des
Gemeinschaftlichkeits=  und  Verantwortlichkeitsgefühls,
  der  Hilfsbereitschaft,  der  Einordnung  in  das
Ganze,  des  Mitgefühls,  der  Freigebigkeit,  der  Rücksichtnahme,
  der  Selbstaufopferung,  der  Hochachtung
jeder  Arbeit  usw.,  die  man  durch  abstrakte  Belehrung
  nicht  gewinnt,  geübt  werden.  Daf  die  genannten
  Tugenden  aber  gerade  im  Christentum
ihren  Hauptnährboden  haben,  bedarf  keiner  weiteren
  Begründung.  „Die  höheren  Sanktionen,  deren
der  Staat  durchaus  bedarf,  können,  wie  dies  schon
Plato  klar  war,  keineswegs  aus  dem  bloßen  politischen
  Bewußtsein  entspringen.  Erst  Christus,  der
über  dem  Reich  des  Cäsar  und  über  der  Welt  des
individuellen  Egoismus  ein  höheres  Reich  der
inmeren  Freiheit  begründet,  gibt  damit  die  höchsten
Motive  und  Sanktionen  auch  für  die  Hingebung
an  die  soziale  Lebensgemeinschaft.  Scheinbar  entzieht
  er  den  Menschen  gänzlich  dem  Staat,  indem
er  ihn  auf  das  Werk  der  innersten  Erlösung  von
der  Selbstsucht  konzentriert,  aber  gerade  dadurch
erhält  auch  der  Gehorsam  gegenüber  der  staatlichen
  Ordnung  ganz  neue  Motive  aus  den  Tiefen
der  geistigen  Persönlichkeit;  der  Staat  nimmt
etwas  Geistiges  in  sich  auf  und  wird  dadurch  befähigt,
  alle  seine  Ordnungen  zu  erweitern  und  zu
vertiefen“  (F.  W.  Foerster  in  „Autorität  und  Freiheit“
  106).  —  Auch  die  mit  aller  Entschiedenheit
zu  fordernde  rückhaltlose  Neutralität  des  staatskundlichen
  Unterrichts  versteht  sich  eigentlich  von
selbst;  denn  nichts  wäre  verhängnisvoller,  als  unmündige
  Kinder  und  halbreife  Jünglinge  schon  im
Sinn  einer  politischen  Partei  dressieren  zu  wollen.
Die  traurigen  Folgen,  welche  die  von  der  Sozialdemokratie
  systematisch  betriebene  parteipolitische
Jugendverhetzung  nach  sich  zieht,  werden  ja  täglich

Staatsbürgerliche  Erziehung.

 

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offenkundiger.  Darum  erklärte  auch  die  schon  erwähnte
  „Vereinigung  für  staatsbürgerliche  Erziehung“
  in  ihren  ersten  Aufrufen  ausdrücklich,  daß
sie  sich  von  jeder  parteipolitischen  Tendenz  fernhalten
  wolle;  nichtsdestoweniger  meinte  der  eine
von  ihren  beiden  Hauptbegründern  (ogl.  „Ethische
Kultur“  vom  1.  Dez.  1909)  in  einflußreicher  Versammlung,
  daß  „die  sog.  staatsbürgerliche  Erziehung
  zu  einem  Agitationsmiltel  gegen  Sozialdemokratie
  und  Zentrum  auszubilden“  sei.  Diese
Absicht  scheint  tatsächlich  in  weiteren  Kreisen  lebendig
  zu  sein;  wird  doch  heute  schon  ohne  eigentlichen
staatskundlichen  Unterricht  in  den  Geschichtsstunden
vieler  niederer  und  höherer  Lehranstalten  so  Unglaubliches
  in  alldeutschem  und  kulturkämpferischem
Fanatismus  geleistet,  daß  von  objektiver  historischer
Wahrheit  vielfach  keine  Rede  mehr  sein  kann,  namentlich
  wenn  es  gilt,  die  katholische  Kirche  zu
verdächtigen  und  zu  verleumden.  —  Dieses  Verfahren
  würde  schon  gegen  die  vernünftige  Grundtendenz
  des  richtig  verstandenen  staatskundlichen
Unterrichts  verstoßen.  Diese  kann  nämlich  nicht
darauf  hinauslaufen,  den  Schüler  durch  Beibringung
  eines  bestimmten  Quantums  von  abfragbarem
  Wissen  über  die  Staatseinrichtungen  zu
einem  „Fertigen“  zu  machen;  die  Hauptsache  wird
immer  sein  müssen,  in  ihm  Verständnis  und  Empfänglichkeit
  für  das  staatliche  und  wirtschaftliche
Leben  der  Gegenwart  zu  wecken,  damit  er  einerseits
  reif  werde  für  die  Beurteilung  der  Staatsaufgaben
  und  anderseits  ein  Gefühl  der  Verantwortlichkeit
  empfinde,  das  ihn  zu  rechter  Erfüllung
seiner  Bürgerpflichten  antreibe.  Das  Wissen  allein
würde  noch  keinerlei  Garantien  dafür  bieten,  daß
die  viel  beklagte  staatsbürgerliche  Lauheit  gerade  der
besitzenden  Klassen  durch  den  neuen  Unterricht  vermindert
  oder  gar  beseitigt  würde.

Um  nunmehr  auch  auf  Einzelheiten  etwas  einzugehen,
  sei  bemerkt,  daß  der  staatskundliche  Unterricht
  sich  zunächst  natürlich  auf  Darlegung  der
gegenwärtigen  Verhältnisse  zu  erstrecken  hat,  d.  h.
er  muß  ungefähr  das  einschließen,  was  man  jetzt
meist  Bürgerkunde  neunt:  nämlich  eine  Erläuterung
  unserer  Staatsverfassung,  unserer  Verwaltungs=
  und  Gerichtsorganisation,  unseres  Finanzund
  Heerwesens,  einiger  Hauptpunkte  aus  unserem
wirtschaftlichen  Leben  und  der  sozialen  Gesetzgebung
usw.  Je  nach  der  Fassungskraft  der  betreffenden
Schülergattung  und  -stufe  sollte  dieser  Unterricht
sich  von  seinen  primitivslen  Anfängen  in  der
Volksschule  bis  zur  vollsten  Ausgestaltung  in  der
Oberprima  der  Mittelschulen  durch  den  gesamten
Schulorganismus  hindurchziehen.  Höher  als  diese
einfache  Schilderung  der  tatsächlichen  Zustände
steht  natürlich  die  Einführung  in  die  geschichtlichgenetische
  Entwicklung,  die  einerseits  das  Werden
der  Staats-,  Wirtschafts=  und  Gesellschaftsformen
darlegt,  anderseits  die  Mannigfaltigkeit  der  Erscheinungen
  auf  gewisse  Begriffe  zurückzuführen
strebt.  Das  wird  im  eigentlichen  Sinn  nicht  vor
Untersekunda  möglich  sein  —  allerdings  auch  hier