Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Anlage F. 
(Muster.) 
Gewerbe-Legitimationskarte für Handlungsreisende. 
Für das Jahr 18.. Nr. der Karte ______ 
(Wappen.) 
Giltig im Deutschen Reich) in Luxemburg und in Oesterreich-Ungarn. 
Inhaber: 
(Vor= und Zuname). 
(Ortsname), den _________________ 18.. 
(Siegel.) (Behörde.) 
Unterschrift. 
Es wird hiermit bescheinigt, daß Inhaber dieser Karte 
eine (Art der Fabrik oder Handlung) in 
unter der Firma besitzt. 
als Handlungsreisender im Dienste der Firma 
in steht, welche eine (Bezeichnung der Fabrik oder 
  
Handlung) daselbst besitzt. 
Ferner wird, da Inhaber für Rechnung dieser Firma und außerdem 
nachfolgender Firma- (Art der Fabrik oder Handlung) 
Firmen 
in Waarenbestellungen aufzusuchen und Waareneinkäufe 
Firma 
zu machen beabsichtigt, bescheinigt, daß für den Gewerbebetrieb vorgedachter Firnen 
im hiesigen Lande die gesetzlich bestehenden Abgaben zu entrichten sind. 
Gezeichnung der Person des Inhabers: 
  
  
Alter: 
Gestalt: 
Haare: 
Besondere Kennzeichen: 
Unterschrift: 
Anmerkung. Von den Doppelzeilen wird in das Formular, welches dafür den entsprechenden Raum zu 
gewähren hat, die obere oder untere Zeile eingetragen, je nachdem es den Verhältnissen des einzelnen Falles entspricht. 
Zur Beachtung. 
Inhaber dieser Karte ist ausschließlich im Umherziehen und ausschließlich für Rechnung 
der vorgedachten Firma/Firmen berechtigt, Waarenbestellungen aufzusuchen und Waareneinkäufe zu 
machen. Er darf nur Waarenmuster, aber keine Waaren mit sich führen. Außerdem hat er 
die in jedem Staate giltigen Vorschriften zu beachten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
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