Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Anlage  F.
(Muster.)
Gewerbe-Legitimationskarte  für  Handlungsreisende.
Für  das  Jahr  18..  Nr.  der  Karte ______
(Wappen.)
Giltig  im  Deutschen  Reich)  in  Luxemburg  und  in  Oesterreich-Ungarn.
Inhaber:
(Vor-  und  Zuname).
(Ortsname),  den _________________  18..
(Siegel.)  (Behörde.)
Unterschrift.
Es  wird  hiermit  bescheinigt,  daß  Inhaber  dieser  Karte
eine  (Art  der  Fabrik  oder  Handlung)  in
unter  der  Firma  besitzt.
als  Handlungsreisender  im  Dienste  der  Firma
in  steht,  welche  eine  (Bezeichnung  der  Fabrik  oder

 

Handlung)  daselbst  besitzt.
Ferner  wird,  da  Inhaber  für  Rechnung  dieser  Firma  und  außerdem
nachfolgender  Firma-  (Art  der  Fabrik  oder  Handlung)

Firmen

in  Waarenbestellungen  aufzusuchen  und  Waareneinkäufe
Firma

zu  machen  beabsichtigt,  bescheinigt,  daß  für  den  Gewerbebetrieb  vorgedachter  Firmen
im  hiesigen  Lande  die  gesetzlich  bestehenden  Abgaben  zu  entrichten  sind.

Bezeichnung  der  Person  des  Inhabers:

 

 

Alter:
Gestalt:
Haare:
Besondere  Kennzeichen:
Unterschrift:

Anmerkung.  Von  den  Doppelzeilen  wird  in  das  Formular,  welches  dafür  den  entsprechenden  Raum  zu
gewähren  hat,  die  obere  oder  untere  Zeile  eingetragen,  je  nachdem  es  den  Verhältnissen  des  einzelnen  Falles  entspricht.

Zur  Beachtung.
Inhaber  dieser  Karte  ist  ausschließlich  im  Umherziehen  und  ausschließlich  für  Rechnung
der  vorgedachten  Firma/Firmen  berechtigt,  Waarenbestellungen  aufzusuchen  und  Waareneinkäufe  zu
machen.  Er  darf  nur  Waarenmuster,  aber  keine  Waaren  mit  sich  führen.  Außerdem  hat  er
die  in  jedem  Staate  giltigen  Vorschriften  zu  beachten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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