Metadata : Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)

32  Bedeutung  der  Berliner  Märzrevolution.

Bescheide  an  eine  von  rheinischen  Städten  entsandte  Deputation  vom
28.  März  (Min  Bl  a.  a.  O.  85),  welcher  die  Reihe  der  „Märzverheißungen“
abschließt,  nochmals  wiederholt.

Uberblickt  man  diesen  ganzen  Verlauf,  so  ergibt  sich:  der  übergang
  zum  Konstitutionalismus  war  beschlossene  Sache,  bevor  —  am
Nachmittag  des  18.  März,  nach  Bekanntgabe  der  Proklamation  vom
selben  Tage  —  die  Straßenkämpfe  in  der  nächsien  Umgebung  des
Berliner  Schlosses  ausbrachen.  Der  Übergang  zum  Konstitutionalismus
war  nicht  ein  notgedrungenes  Zugeständnis  an  die  Revolution,  sondern
eine  frei  erwogene  Maßregel  im  Dienste  eines  höheren  Zweckes,  des
höchsten,  den  die  preußische  Politik  sich  setzen  konnte:  der  Einigung
Deutschlands  unter  Preußens  Führung.  Nicht  Furcht  vor  der  Revolution,
noch  Entsetzen  über  das  Blutvergießen  der  Barrikadenkämpfe,  sondern
politischer  Ehrgeiz,  das  Bewußtsein  von  dem  deutschen  Beruf  Preußens
ist  das  Motiv  des  Königs  gewesen,  welches  ihn  die  tiefgewurzelte  Abneigung
  gegen  das  konstitutionelle  System  im  Interesse  jenes  größeren
Zweckes  hat  überwinden  lassen.  Mit  dem  allen  ist  natürlich  nicht  behauptet,
  daß  der  Berliner  Märzaufstand  für  den  großen  Wandel  der
Staatsform  bedeutungslos  gewesen  sei.  Die  verfassungsgeschichtliche
Bedeutung  dieser  Volkserhebung  besteht  darin,  daß  sie  die  Lenker  des
preußischen  Staates  hart  gemahnt  hat,  das,  was  sie  schon  vorher,  ohne
Zwang,  beschlossen  hatten,  nun  auch  auszuführen  und  schnell  auszuführen.
  Der  Märzaufstand  hat  das  Ende  des  Absolutismus  nicht
veranlaßt,  aber  ganz  sicher  beschleunigt.  Wer  weiß,  wie  viel  Zeit
jener  Schwachwillige,  der  Preußens  Krone  trug,  sich  gelassen  hätte,  um
das  zu  gewähren,  was  er  versprochen,  wenn  ihm  nicht  der  Aufstand
ein  drohendes  Memento  zugerufen  hätte!  Und  so  fordert  die  geschichtliche
Gerechtigkeit,  daß,  wenn  man  der  treibenden  Kräfte  gedenkt,  die  dem
Konstitutionalismus  in  Preußen  die  Bahn  bereitet  haben,  man  die
Berliner  Barrikadenstreiter  nicht  vergißt.  Auch  sie  kämpften  und  starben
für  das  Vaterland.  —

Wie  ist  nun,  im  Vollzuge  der  Märzverheißungen,  das  Fundamentalgesetz,
  auf  welches  die  neue  konstitutionelle  Ordnung  sich  gründen  sollte,
wie  ist  die  preußische  Verfassungsurkunde  entstanden?

Zunächst  ist  hier  Stellung  zu  nehmen  zu  der  Frage,  ob  die
leitenden  Kreise  gleich  von  Anfang  an,  sobald  sie  sich  von  dem
Absolutismus  losgesagt,  eine  solche  Urkunde,  eine  Kodifikation  der
obersten  Grundsätze  des  neuen  Staatsrechtes  in  Aussicht  genommen
haben?  Bergengrün,  Hansemann  428ff.,  Seitz,  Entstehung  u.  Entwicklung
der  preuß.  Vll  6  ff.,  177,  auch  wohl  Hintze,  Preuß.  Jahrb.  144  392