Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1894. (71)

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24.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  18.  Oktober  1894.

 

Inhalt:

Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  die  auf  Grund  des  Gesetzes  über
die  Kriegsleistungen  gebildeten  Lieferungsverbände  und  die  hinsichtlich  der  Kriegsleistungen  der  Gemeinden
zuständigen  Behörden.  Vom  21.  September  1894.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend
die  Einfuhr  von  Schlachtvieh  aus  Italien.  Vom  29.  September  1894.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums
des  Innern,  betreffend  die  Unfallversicherung  der  Regie-Wegarbeiter  der  Amtskörperschaften  und  Gemeinden.
Vom  29.  September  1894.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Verleihung  der
juristischen  Persönlichkeit  an  die  Elisabetha-Pflege  in  Schönebürg,  Oberamts  Laupheim.  Vom  8.  Stkoher  1894.
—  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  eine  Aenderung  in  der  Person  des  Württembergischen
  Daupkagenten  der  Lebensversicherungsgesellschaft  Union  Assurance  Societ)  in  London.  Vom
O.  Oktober  4.

 

Hekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betrefeend  die  auf  Grund  des  Gesetzes  über  die  frriegsleistungen  gebildeten  Lieferungsverbände  und
die  hinsichtlich  der  Kriegsleistungen  der  Gemeinden  zuständigen  Behörden.
Vom  21.  September  1894.

Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  Nr.  31  des  Central-Blatts  für  das
Deutsche  Reich  vom  Jahre  1894  erlassene  Bekanntmachung  vom  24.  Juli  d.  Is.,  betreffend
die  auf  Grund  des  Gesetzes  über  die  Kriegsleistungen  gebildeten  Lieferungsverbände  und
die  hinsichtlich  der  Kriegsleistungen  der  Gemeinden  zuständigen  Behörden,  zur  allgemeinen
  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  21.  September  1894.
In  Vertretung:
Pischek.  Schnürlen.