191
Artikel
des russischen
Zolltarifs
vom
11. Juni 1891.
Bezeichnung der Waaren.
Einheit.
Zollsatz
in
Rubeln Kopeken
Gold.
(167.) 3. Lokomotiven für Eisenbahnen und gewöhn-
liche Straßen, Lokomotivwaggons, Dampf-
draisinen; Dampffeuersprigen
4. nicht besonders genannte landwirthschaftliche
Maschinen und Geräthe, ohne Dampf-
motore; deren Modell ...
5. Lokomobilen, eingeführt mit komplizirten
Dreschmaschihen ..
Anmerkung. Maschinen= und Apparaten-
theile, welche gesondert eingeführt werden, zahlen:
a) wenn sie aus Kupfer und Kupferlegirungen
bestehen, 4 Rubel 32 Kop. Gold vom Pud;
b) wenn aus Gußeisen, Eisen und Stahl, 1 Rubel
40 Kop. Gold vom Pud.
168. Waagen mit Zubehör; Waagentheile, mit Ausnahme
der aus Kupfer und Kupferlegirungen bestehenden:
1. für die ersten 3 Pude jeder Waage; Gewichte
2. für jedes Pud mehr
aus 169. Apparate für elektrische Beleuchtung und ihre Zubehör-
theile, wenn sie aus gestanzten oder gedrückten,
auch gebeizten, lackirten oder emaillirten, aber
nicht polirten Metalltheilen in Verbindung mit
Porzellan, Glas, Holz und anderen gewöhnlichen
Materialien bestehen ..
Uhrmacherwaaren:
aus 171. Uhrwerke:
b) zu Wand-, Reise-, Kamin= und Tisch-
uhren, ohne Gehäuse oder getrennt vom
Gehäuse eingeführt, entrichten 1 Rubel
Pud
Pud
Pud
Pud
Pud