Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

  
— 221 
  
  
  
  
  
  
Artikel des deutschen Tarifs                          Zollsatz 
(nach der Benennung der Waaren. Einheit. in 
vom 1. Februar 1892 ab                                 Mark 
geltenden Fassung).  
(aus 25.) f) Butter, auch künstliche 100 kg 16 
aus g) aus 1. Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches, mit 
Ausnahme von Schweinefleisch . . . . 100 kg 15 
Schweinefleisch, ausgeschlachtetes, frisches, 
und Fleisch, zubereitetes, mit Aus— 
nahme von Speck, frisch oder zu— 
bereitt.                                                                 100 kg 17 
Fleischextrakt, flüssiger, und Tafel— 
bouillon . . . ..                                              100 kg 20 
aus 2. Fische: 
                        γ. mit Essig, Oel oder Gewürzen zu— 
bereitete, in Fässern eingehend                 100  kg 12 
         3. Federvieh aller Art, nicht lebend 100 kg 12 
Wild aller Art, nicht lebend                          100 kg 20 
n) Kaviar und Kaviarsurrogate . ... . . . .. . 100 kg 150 
0) Hartkäse in mühlsteinförmigen Laiben, das 
Stück im Gewicht von mindestens 
50 Kilogramm . .. .. . . . . . . . . . . . .. 100 kg 15 
anderer Käse .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 100 kg 20 
aus p) aus 1. Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller 
Art; mit Zucker, Essig, Oel, oder 
sonst, namentlich alle in Flaschen, 
Büchsen und dergleichen eingemachte, 
eingedämpfte oder auch eingesalzene 
Früchte, Gewürze, Gemüse und 
andere Verzehrungsgegenstände (Pilze, 
Trüffeln, Geflügel, Seethiere und 
dergleichen)) zubereiteter Senf; Kapern, 
Pasteten, Saucen und andere ähn- 
liche Gegenstände des feineren Tafel- 
genusses . .. 100 kg 60 
Kindermehl (Nestlemehl und dergleichen 100 kg 50 
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.