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Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 44.
Inhalt:
Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien über die Auslieferung der Verbrecher
zwischen den deutschen Schutzgebieten, sowie anderen von Deutschland abhängigen Gebieten und den
Gebieten Ihrer Großbritannischen Majestät. S. 535.
(Nr. 2203.) Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Großbritannien über die Auslieferung
der Verbrecher zwischen den deutschen Schutzgebieten, sowie anderen von
Deutschland abhängigen Gebieten und den Gebieten Ihrer Großbritannischen
Majestät. Vom 5. Mai 1894
Nachdem Seine Majestät der Deutsche
Kaiser, König von Preußen, und Ihre
Majestät die Königin des Vereinigten
Königreichs von Großbritannien und
Irland, Kaiserin von Indien, es für
zweckmäßig befunden haben, die Aus-
lieferung der Verbrecher zwischen ge-
wissen von Deutschland abhängigen Ge-
bieten und den Gebieten Ihrer Groß-
britannischen Majestät durch einen Ver-
trag zu regeln, haben Allerhöchstdieselben
zu diesem Zweck mit Vollmacht ver-
sehen, und zwar:
Seine Majestät der Deutsche
Kaiser, König von Preußen,
Allerhöchstihren Staatsminister,
Paul Grafen von Hatzfeldt-
Wildenburg, Ritter des hohen
Ordens vom Schwarzen Adler,
etc., etc., außerordentlichen und
bevollmächtigten Botschafter
Seiner Kaiserlichen und König-
lichen Majestät bei Ihrer Groß-
britannischen Majestät; und
Reichs-Gesetzbl. 1894.
Vom 5. Mai 1894.
His Majesty the German Emperor,
King of Prussia, and Her Majesty
the Queen of the United Kingdom
f Great Britain and lreland, Em-
Press of India, considering it ad-
visable to regulate by a Treaty the
extradition of criminals between
certain dependencies of Germany
and the territories of Her Britannic
Majesty, have appoeinted as their
Plenipotentiaries for this purpose:
His Majesty the German
Emperor, King of Prussia,
His Minister of State, Paul,
Count von Hatzfeldt-
Wildenburg, Knight of
the Exalted Order of the
Black Eagle, etc., etc., Am-
bassador Extraordinary and
Plenipotentiary of His Im-
perial and Royal Majesty to
Ier Britannic Majesty; and
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Ausgegeben zu Berlin den 15. Dezember 1894.