Artikel
des
rumänischen
Generaltarifs.
Bezeichnung der Waaren.
Maßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
in
Lei (Franken).
494.
495.
496.
497.
498.
502
503.
Ackergeräthe, mit oder ohne Stiel ... . . . . . . . . . . . . . . . . ...
Anmerkung: Es gelten als Ackergeräthe nur die—
jenigen, welche ausschließlich dem Ackerbau dienen, nämlich:
Pflugschaaren, Sensen, Sicheln und Hacken.
Alle anderen schmiedeeisernen oder stählernen Werkzeuge und
Instrumente, mit oder ohne hölzernem Griff .. . . . . . . . . .
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Schneide—
messer, Zimmermannsbeile, Sägen, Hohlmeißel, Zangen,
Hobel, Maurerkellen, Schaufeln, Spaten, Micken, Aexte, Hack-
messer, Heugabeln, Schraubstöcke, Ambosse und überhaupt
Werkzeuge aller Art, welche zur Ausübung eines Handwerkes,
wie Tischlerei, Maurerei, Böttcherei u. s. w dienen.
Messerschmiedewaaren aus Eisen und Messerschmiedewaaren aus
Stahl, montirt auf einfachem oder mit Leder überzogenem
Holz, auf Eisen, auf Kupfer, auf Bein oder auf Horn:
§. 1. Messerschmiedewaaren aus polirtem oder unpolir-
tem Eisen und Messerschmiedewaaren aus unpolirtem
Stahl .......................................
§.2. Messerschmiedewaaren auspolirtem Stahl
497. a) Messerschmiedewaaren aus Eisen oder Stahl, auf andere als
die im Artikel 496 genannten Stoffe außer auf Gold oder Silber
montirt........................................
497. b) Scheeren jeder Art mit Ausnahme der in der Anmerkung zu
Artikel 488 erwähnten ..
498. Chirurgische Instrumente. . .. . . . .. .. .. . . . .. .. .. . .. . . ..
502. Maschinen, Maschinentheile und -Zubehörstücke, aus Gußeisen,
auch getheert, mit einem Anstrich von Mennige oder von
anderen Stoffen:
Maschinen, Maschinentheile und -Zubehörstücke, aus Schmiede-
eisen und aus Stahl, mit Ausnahme der im Artikel 504
erwähnten, auch getheert, mit einem Anstrich von Mennige
oder von anderen Stoffen . ...
Anmerkung zu 502 und 503: Maschinen, welche
aus Schmiede= und Gußeisen zusammengesetzt sind, zahlen
den für Maschinen aus Schmiedeeisen festgesetzten Zoll.
100 kg
12*
frei
16.—
50.—
100.—
150.—
60.—
80.—