Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1894. (28)

Artikel 
des 
rumänischen 
Generaltarifs. 
 
Bezeichnung der Waaren. 
Maßstab 
der 
Verzollung. 
Zollsatz 
in 
Lei (Franken). 
  
494. 
495. 
496. 
497.  
498. 
502 
 
 
503. 
 
 
  
Ackergeräthe, mit oder ohne Stiel ... . . . . . . . . . . . . . . . . ... 
Anmerkung: Es gelten als Ackergeräthe nur die— 
jenigen, welche ausschließlich dem Ackerbau dienen, nämlich: 
Pflugschaaren, Sensen, Sicheln und Hacken. 
Alle anderen schmiedeeisernen oder stählernen Werkzeuge und 
Instrumente, mit oder ohne hölzernem Griff .. . . . . . . . . . 
Anmerkung: Hierunter sind begriffen: Schneide— 
messer, Zimmermannsbeile, Sägen, Hohlmeißel, Zangen, 
Hobel, Maurerkellen, Schaufeln, Spaten, Micken, Aexte, Hack- 
messer, Heugabeln, Schraubstöcke, Ambosse und überhaupt 
Werkzeuge aller Art, welche zur Ausübung eines Handwerkes, 
wie Tischlerei, Maurerei, Böttcherei u. s. w dienen. 
Messerschmiedewaaren aus Eisen und Messerschmiedewaaren aus 
Stahl, montirt auf einfachem oder mit Leder überzogenem 
Holz, auf Eisen, auf Kupfer, auf Bein oder auf Horn: 
§. 1. Messerschmiedewaaren aus polirtem oder unpolir- 
tem Eisen und Messerschmiedewaaren aus unpolirtem 
Stahl ....................................... 
§.2. Messerschmiedewaaren auspolirtem Stahl 
497. a) Messerschmiedewaaren aus Eisen oder Stahl, auf andere als 
die im Artikel 496 genannten Stoffe außer auf Gold oder Silber 
montirt........................................ 
497. b) Scheeren jeder Art mit Ausnahme der in der Anmerkung zu 
Artikel 488 erwähnten .. 
498. Chirurgische Instrumente. . .. . . . .. .. .. . . . .. .. .. . .. . . .. 
502. Maschinen, Maschinentheile und -Zubehörstücke, aus Gußeisen, 
auch getheert, mit einem Anstrich von Mennige oder von 
anderen Stoffen: 
Maschinen, Maschinentheile und -Zubehörstücke, aus Schmiede- 
eisen und aus Stahl, mit Ausnahme der im Artikel 504 
erwähnten, auch getheert, mit einem Anstrich von Mennige 
oder von anderen Stoffen . ... 
Anmerkung zu 502 und 503: Maschinen, welche 
aus Schmiede= und Gußeisen zusammengesetzt sind, zahlen 
den für Maschinen aus Schmiedeeisen festgesetzten Zoll. 
  
100 kg 
12* 
  
frei 
16.— 
50.— 
100.— 
150.— 
60.— 
80.—
	        
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