Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1895. (29)

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(2)  Statt  der  Blechbehälter  können  auch  Schachteln  aus  starkem  und  steifem
Pappdeckel  zur  Verwendung  kommen.  Die  gefüllten  Behälter  sind  in  eine  Holzoder
  starke  Blechkiste  und  diese  wiederum  in  eine  hölzerne  Ueberkiste  zu  verpacken.
Die  Wandstärke  der  inneren  Holzkiste  darf  nicht  unter  22  Millimeter,  die  der
Ueberkiste  nicht  unter  25  Millimeter  betragen.

2.  (1)  Die  elektrischen  Zündungen  an  langen  Guttaperchadrähten  oder
Bändern  sind,  höchstens  10  Stück  zusammengebunden,  in  Packete  zu  vereinigen,
von  welchen  jedes  nicht  mehr  als  100  Stück  Zündungen  enthalten  darf.  Die
Zünder  müssen  abwechselnd  an  das  eine  und  an  das  andere  Ende  des  Packets  zu
liegen  kommen.  Von  diesen  Packeten  sind  je  höchstens  10  zusammengebunden,  in
starkes  Papier  gewickelt  und  verschnürt,  in  eine  Holz-  oder  starke  Blechkiste  zu
verpacken,  welche  mit  Heu,  Stroh  oder  ähnlichem  Material  auszufüllen  ist.  Diese
Kiste  ist  in  eine  hölzerne  Ueberkiste  zu  verpacken,  deren  Wandstärke  nicht  unter
25  Millimeter  betragen  darf.

(2)  Die  elektrischen  Zündungen  an  Holzstäben  sind  in  hölzerne
Kisten  von  mindestens  12  Millimeter  Deckel-,  Boden-  und  Seitenwandstärke  und
mindestes  20  Millimeter  Stirnwandstärke,  deren  Länge  um  8  Centimeter  größer  ist,
als  die  der  Zünder,  derart  zu  verpacken,  daß  die  Kiste  höchstens  100  Zünder
enthält,  und  daß  an  jeder  Stirnwand  die  Hälfte  der  Zünder  mit  Drähten  sicher
befestigt  ist,  so  daß  kein  Zünder  einen  anderen  oder  die  Wandungen  berühren
und  ein  Schlottern  nicht  eintreten  kann.  Höchstens  je  10  solcher  Kisten  sind  in
eine  hölzerne  Ueberkiste  zu  verpacken.

3.  Im  Uebrigen  finden  die  vorstehenden  Bestimmungen  unter  a  3  bis  6  sinngemäß
Anwendung.



c.  Friktionszünder
sind  in  nachstehender  Weise  zu  verpacken:

1  Das  Reiberdrahtende  eines  jeden  Friktionszünders  ist  mit  einer  Papierverklebung
derart  zu  versehen,  daß  dieselbe  über  die  Reiberdrahtöse  greift.

2.  Höchstens  50  Stück  Friktionszünder  sind  in  ein  Bündel  zu  vereinigen.  Diese
Bündel  sind  am  Zünderkopfende  in  Holzwolle  (Wollin)  und  darüber  in  Papier
zu  schlagen,  wogegen  deren  umgebogene  Reiberdrahtenden  zuerst  in  eine  aufgebundene,

  ungefüllte  und  darüber  in  eine  zweite  mit  Holzwolle  gefüllte  Papierkappe
  zu  legen  sind.  Hierbei  muß  jedoch  genau  darauf  gesehen  werden,  daß  in
keinem  Falle  die  Holzwolle  in  direkte  Berührung  mit  den  Reiberdrähten  kommen
kann,  um  ein  Hängenbleiben  oder  Herausreißen  des  Reiberdrahtes  beim  Herausnehmen
  der  Zünder  oder  bei  Herabnahme  der  Papierkappe  zu  verhüten.

3.  Mehrere  auf  diese  Art  hergerichtete  Bündel  sind  in  eine  einfache  Kiste  zu  legen,
deren  Bruttogewicht  20  Kilogramm  nicht  übersteigen  darf.

4.  Die  Hohlräume  in  den  Kisten  sind  mit  Papierabfällen  oder  Holzwolle  mit  großer
Sorgfalt  dicht  auszufüllen.

5.  Die  Kiste  selbst,  deren  Länge  sich  nach  der  Länge  der  Friktionszünder  richtet,
muß  mindestens  aus  22  Millimeter  starken  Bretterwänden  bestehen,  welche  weder
Risse  noch  Astlöcher  aufweisen,  und  welche  zur  Erzielung  der  nöthigen  Haltbarkeit
durch  Verzinkung  mit  einander  zu  verbinden  sind.

6.  Ueber  Deckel  und  Seitenwände  der  Kiste  ist  endlich  ein  die  Schutzmarke  enthaltendes
  Fabrikzeichen  zu  kleben.  ·

XXXVc.
Patronen  aus  Sekurit  (einem  Gemenge  von  Ammoniaksalpeter,  Kalisalpeter  und
Dinitrobenzol),  aus  Roburit  (einem  Gemenge  von  Ammoniaksalpeter,  Chlordinitrobenzol