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Titel.
Ausgabe.
Betrag
für das
Etatsjahr
1895/96.
Mark.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark.
(1.)
2.
Uebertrag . . .
Durchschnitt 6 750 Mark, dotirten Büreau-
und Kassenbeamten der Abschnitte a, b, c,
b) die Bezirksrichter und Bezirksamtmänner.
Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt be-
trägt:
1. für den Gouverneur 18 000 Mark,
2. für den Stellvertreter des Gouverneurs und die
beiden Kommissare zur Verfügung des Gouver-
neurs 9 000 Mark,
3. für den Oberrichter und den Abtheilungschef der
Finanzverwaltung 4 500 Mark bis 7 500 Mark,
im Durchschnitt 6 000 Mark,
4. für den Landrentmeister, den Büreauvorsteher,
den Baumeister, den Chef der Abtheilung für
Landeskultur und Landesvermessung, den Zoll-
direktor, die Bezirksrichter und die Bezirksamt-
männer 3.000 Mark bis 5 400 Mark, im Durch-
schnitt 4 200 Mark,
5. für die ständigen Hülfsarbeiter, die Büreau-
und Kassenbeamten mit Ausschluß der Assistenten,
den Katasterbeamten, den Stationskontrolör und
die Vorsteher der Hauptzollämter 2 400 Mark
bis 4 500 Mark, im Durchschnitt 3 450 Mark,
6. für die Büreauassistenten, den Bauassistenten und
die Zollamtsassistenten I. Klasse 2 400 Mark,
7. für die Zollamtsassistenten II. Klasse, den Haus-
und Materialienverwalter, sowie den Kataster-
gehülfen 1 500 Mark bis 2 100 Mark, im Durch-
schnitt 1 800 Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landes-
beamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen ver-
storbener Landesbeamten . . . . .
Reichs- Gesetzbl. 1895.
606 500
6 000
46 250
612 500
34
46 250