Full text : Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)

108  Abschnitt  III.  Militäranwärter.

zu  Eberswalde  und  Münden  1).  Waldwärter,  Torf-,  Wiesen-,  Wege=  und  Flößwärter,
soweit  diese  Stellen  nicht  mit  Forstversorgungsberechtigten  bezw.  mit  auf  Forstversorgung
  dienenden  Anwärtern  der  Jäger-Bataillone  besetzt  werden  können  ?.

IX.  Ministerium  der  geistlichen,  Unterrichts=  und  Medizinal-Angelegenheiten.

1.  Bei  sämmtlichen  Verwaltungen:  Maschinisten,  Heizer,  Röhrmeister
und  sonstige  gleichartige  Stellen.

2.  Konsistorien:  Büreaubeamte,  —  mindestens  zur  Hälfte.

3.  Provinzial-Schul-Kollegien:  *Büreaubeamte,  —  mindestens  zur  Hälfte.

4.  Universitäten:  Büreau=  und  Kassenbeamte,  —  zu  Drei  Vierteln  mit
Ausnahme  der  Stellen  der  Rendanten  und  Quästoren.  #
5.  Lehrerinnen-Seminar  zu  Droyssig:  Rendant,  —  alternirend,  d.  h.

zwischen  Militär=  und  Civilanwärter  abwechselnd.

6.  Kunstgewerbemuseum  zu  Berlin:  Sekretär  der  Unterrichtsanstalt,  —  aus.
schließlich,  insofern  unter  den  Bewerbern  sich  eine  qualifizirte  Persönlichkeit  dazu  befindet.

7.  Kgl.  National-Gallerie:  Büreaubeamte,  —  mindestens  zur  Hälfte.

8.  Kgl.  Bibliothek:  Büreaubeamte,  —  mindestens  zur  Hälfte.

9.  Kgl.  meteorologisches  Institut  zu  Berlin  nebst  Observatorien
bei  Potsdam:  *  Büreaubeamte,  —  mindestens  zur  Hälfte.

10.  Kgl.  Akademie  der  Künste:  Büreaubeamte,  —  mindestens  zur  Hälfte
mit  Ausnahme  der  Stellen  der  beiden  ständigen  Sekretäre  bei  der  Akademie.

11.  Technische  Hochschulen:  FBüreaubeamte,  —  mindestens  zur  Hälfte.

12.  Königliche  Charité  und  Institut  für  Infektionskrankheiten  zu
Berlin.  Büreaubeamte  —  mindestens  zur  Hälfte.  Oekonomie--  und  Stations-Beamte
  —  zu  drei  Vierteln.

13.  Unter  Staatsverwaltung  stehende  Stiftungsfonds.  Büreaubeamte
  —  mindestens  zur  Hälfte.

14.  Kirchliche  Institute,  welche  aus  staatlichen  oder  städtischen
Fonds  unterhalten  werden.  Die  Stellen  der  Küster  und  Organisten,  sofern
solche  nicht  zugleich  öffentliche  Lehrer  sind,  der  Kalkanten,  Kirchendiener,  Glöckner
Todtengräber  und  andere  niedere  Kirchenbediente.  v5

X.  Kriegs-Ministerium.

1.  Verwaltung  des  Zeughauses  in  Berlin.  Sekretär  und  Registrator,
Oberzeugwart,  Zeugwarte?),  Maschinist  und  Heizer.

2.  Potsdamsches  großes  Militär-Waisenhaus.  a)  Hauptkasse  zu
Berlin  endant,  Kontroleur  und  Kassirer.

b)  Militär-Waisenhaus  zu  Potsdam.  Rendant,  Sekretär,  Kontroleur,
—  2  *Haus-Inspektor,  Bekleidungs-Inspektor,  Heilgehülfe,  Brotneider.



e)  Militär-Mädchen-Waisenhaus  zu  Schloß  Pretzsch.  Nendaut,

FKontroleur.

—..—  —  —

Gesetz,  betreffend  die  Besetzung
der  Subaltern-  und  Unterbeamtenstellen  in  der  Verwaltung  der
LKommnnalverbände  mit  Militäranwärtern.

Vom  21.  Juli  1892  (G.  S.  S.  214))
§.  1.  Die  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen')  in  der  Verwaltung  der

1)  Die  Stellen  werden  bei  eintretender  Erledigung  ausgeschrieben.

:2)  Die  etätsmäßigen  Stellen  der  Kgl.  Forstkassenrendanten  sind  für  die  aus
dem  Militärstande  hervorgegangenen  Beamten  in  gleicher  Weise,  wie  für  die  aus  dem
Civilstande  hervorgegangenen  erreichbar,  wenn  sie  die  erforderliche  Befähigung  besitzen.

3)  Die  Zeugwartstellen  werden  im  Wege  des  Aufrückens  nur  mit  Wächtern  bei

der  Verwaltung  des  Zeughauses  besetzt.
4)  Kommentar  von  Mahraun,  Berlin  1893.  Ausf.  Anw.  30.  Septbr.  1892