Full text : Das Friedensangebot der Mittelmächte.

10  Ersitzung  deutschrechtl:  Reaklasten,  insbes.  d.  Handlohns.

Werden  die  Geschwornen=  durch  Abschneidiing  der  beantragten

  Zusatzfrage,  zu  deren  Bejahung.  ihre  Ueberzeugung

  sie  geführt  hätte,  zur  völligen  Verneinung

der  nach  Art.  173  gestellten  Hauptfrage  gedräugt,

so  ist  das  sich  ergebende  formelle  Recht  weit  entferntmit

  dem  materiellen  zusamnien  zu  treffen.
(Schluß  folgt.)

Mittheilungen  aub  der  Prari.
Ersitzung  deutschrechtlicher  Reallasten  ·  1)  3  insbesondere  des
Handlohns.

DOeas  aus  der  Klagenverjährung  abgcleitete  Institut
  der  außerordentlichen  Ersitzung  von.  30,  beziehungsweise
  40,  Jahren  läßt  sich  nur  auf  solche
deutschrechtliche  Reallasten  als-Erwerbungsgrund  anwenden,
  welche  in  jährlichen;  oder  doch  wenigstens  in
bestimmten  regelmäßigen  Zeitabschnitten  gleichmäßig
wiederkehrenden  Leistungen  bestehen  2)  d
«  SeufferPsArchideVIN.-233S.-32«0,4

hofVeranlassuug,slchül-er  die  Lösung  dieser.
wicklung  auszusprschen,  aber  Bedenken  getragen,  es
zu  thun.  Vgl.  a.  a.  O.  S.  347:  „..  hällen  die
Geschwornen  nach  der  ihnen  obliegenden  gewissenhaften
  Prüfung  keinen  vorbedachten  Entschluß
angenommen  und  sogleich  die  dahin  lautende  Frage
verneint,  so  würde  sich  entweder  gar  keine,  oder
doch  in  keinem  Falle  eine  höhere  Verschule
dung  ergeben  haben,  als  worüber  dem  gestellten
Antrage  zufolge  weiter  hat  gefragt  werden  sollen."
1)  Das  in  vorliegender  Mittheilung  Ausgeführte  paßt
auch  auf  die  Kirchenbaulast.  «  -.—·-Auf
  Reallasten  dieser  Art  bezieht  sich  auch  das  tm
18.  Bd.  dieser  Zeitschrift,  Ergänzungsbl.  Nr.  4  S.  61
alleg.  oberstrichterliche  Erkenntniß  v.  15.  April  1853.
Nr.  28752/83.  «

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