Inhaltsverzeichnis : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreißigster Jahrgang. 1914. Zweite Hälfte. (55b)

Nebersicht  üher  die  politische  Entwiclung  des  Jahres  1914.  1153

welch  starke,  frischsprudelnde  Kräfte  in  diesem  Staatswesen,  das
ehedem  als  der  „kranke  Mann“  unterdrückt  und  entrechtet  wurde,
noch  verborgen  waren  und  unter  zielbewußter  Leitung  zur  Entwicklung
  gebracht  werden  konnten.  Im  Kaukasus  begann,  nachdem
die  von  Kars  auf  Erzerum  vorgegangenen  russischen  Abteilungen
zurückgeworfen  waren,  der  türkische  Vormarsch,  der  bis  in  die  Nähe
von  Batum  vordrang  und  am  Jahresende  zur  Einnahme  des  wichtigen
  Straßenknotenpunktes  Ardahan  in  Russisch-Armenien  führte.
Auch  in  der  persischen  Provinz  Aserbeidschan,  die  trotz  der  Proteste
der  persischen  Regierung  in  den  Krieg  hineingezogen  worden  war,
wurden  die  Russen  zum  Rückzug  gezwungen.  Die  Operationen  gegen
den  Suezkanal  und  Agypten  wurden  durch  die  Besetzung  der  Grenzfestung
  El-Arisch  am  10.  November  günstig  eingeleitet.  Im  Persischen
Golfe  gelang  es  den  Engländern,  sich  in  Basra  festzusetzen;  an  ein
weiteres  Vordringen  war  hier  jedoch  vorerst  nicht  zu  denken.  Die
Unternehmungen  der  englisch-französischen  und  der  russischen  Flotte
blieben  völlig  ergebnislos.

Im  Deutschen  Reiche  war  die  in  den  letzten  Wochen  des  hee
Jahres  1913  durch  die  Vorgänge  in  Zabern  und  die  daran  sich
knüpfenden  Auseinandersetzungen  im  Reichstage  und  in  der  Tagesprefse
  geschaffene  Erregung  des  innerpolitischen  Lebens  im  neuen
Jahre  unverkennbar  im  Abflauen  begriffen,  wenngleich  ihre  Nach-  nwe
wirkungen  erst  jetzt  voll  zur  Geltung  kamen.  Der  Entscheid  des  des  Zabern=Straßburger
  Kriegsgerichtes,  das  am  10.  Januar  nach  eingehender  falles.
Beweisaufnahme  den  Oberst  v.  Reuter  von  der  Anklage  der  Freiheitsberaubung
  und  des  Hausfriedensbruches  freisprach  (S.  15),  da
es  sich  auf  den  Standpunkt  stellte,  daß  der  Angeklagte  nach  seinen
Dienstvorschriften  sich  zum  Einschreiten  berechtigt  gehalten,  ihm  somit
  das  Bewußtsein  der  Rechtswidrigkeit  gefehlt  habe,  begegnete  in
den  Kreisen  der  Linken  lebhaftem  Widerspruche,  zumal  der  Gerichtsherr
  auf  die  Einlegung  der  Berufung  verzichtete  und  das  Urteil
dadurch  ohne  weiteres  rechtskräftig  wurde.  In  der  Zweiten  Kammer
des  elsaß-lothringischen  Landtages  kam  es  wenige  Tage  später  bei
einer  Interpellationsdebatte  über  die  Zaberner  Vorgänge  (S.  23  #  ff.)

zu  scharfen  Ausfällen  gegen  die  angeblich  in  Deutschland  herrschende
Europäischer  Geschichtskalender.  LV.  73