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Dr. Hans Ludw. Rosegger, Das parlamentarische Interpellationsrecht.
Rechtsvergleichende und politische Studie. Leipzig
(Duncker & Humblot) 1907. 112 S. (Staats- und völkerrechtl. Abhandlungen
von Jellinek und Anschütz Bd. VI Heft 2).
Das sogen. Interpellationsrecht ist für eine juristische Behandlung eine
sehr dürre Haide und der Verf. hat trotz aller darauf verwendeten Mühe
ihr keinen lohnenden Ertrag abgewinnen können. Das ist nicht seine
Schuld, sondern liegt in dem von ihm gewählten Thema. Seine sehr breiten
und an vielen Wiederholungen leidenden Ausführungen bringen zum
grossen Teil nur, was selbstverständlich ist; so z. B. dass die Interpellationen
teils zur Information der Volksvertretung teils zur Kontrolle der Regierung
dienen; dass sie bisweilen bestellt werden, damit der Minister sich über
eine Angelegenheit, insbesondere der auswärtigen Verhältnisse, aussprechen
könne; dass sie zur Obstruktion missbraucht werden können; dass sie
teils gesetzlich, teils durch die Geschäftsordnung, teils durch die parlamentarische
Praxis — der Verf. sagt Gewohnheitsrecht — zugelassen und
geregelt sind u. s. w. Dass eine Interpellation oder die darauf erteilte
Antwort unter gewissen besonderen Umständen eine politische Bedeutung
haben kann, ist ebenfalls unbezweifelt, aber eine Rechts wirkung ist damit
niemals verbunden, selbst dann nicht, wenn sich an die Interpellation
und deren Beantwortung eine „Besprechung“ anschliesst. Ein Tatbestand
kann in den mannigfachsten Beziehungen von grösster Wichtigkeit sein;
wenn sich aber mit demselben keine Rechtsfolge verknüpft, so hat er
für das Recht keine Bedeutung. Die Abhandlung zerfällt in einen all-‘gemeinen
und einen besonderen Teil; der erstere zeigt einen Rückfall in
eine Methode, welche in der deutschen Staatsrechtswissenschaft gegenwärtig
überwunden ist; der zweite enthält eine dankenswerte Zusammenstellung
der im deutschen Reichstag und den Landtagen, in Oesterreich-Ungarn,
Frankreich und England bestehenden Regeln und Uebungen hinsichtlich
des „qualifizierten Fragerechts“.
Laband.
Dr. W. Kieschke, Die Vertagung, Schliessung und Auflösung
des deutschen Reichstags in ihren rechtl. Voraussetzungen
und Wirkungen. Berlin 1907. Puttkamer & Mühlbrecht.
54 S. (Mk. 1.20).
Die Abhandlung erhebt sich nicht über das Niveau einer mittelmässigen
Doktordissertation oder Seminararbeit. Neue Gedanken enthält sie nicht,
wenn man nicht die Erörterung einiger gänzlich unpraktischen Doktorfragen
ale solche anerkennen will. An die bisherige Literatur lehnt sich
der Verf. oft sehr eng an, ohne dies immer erkennbar zu machen. Die