Contents : Geschichte der königlich Preußischen Armee. Band IV. (4)

Offiziere  oer  n  Gemeine  urlakehdte  Pferde
·  l
Infanterie
in  Preußen  590  1585  345  3840  10279
in  Pommen  247  612  115  1492  4801
in  Schlesien  242  1067  199  4693  2316
10709  3264  659  10025  17396
Kavallerie
in  Preußen  410  1140  204  3661/  3720  6367
in  Pommen.  75  279  51  900  450  1062
in  Schlesien  50  347  54  1090  464  526
535  1766  309  5651  4634  7955
Artillerie
in  Preußen  99  270  31  1  1219  1067  530
in  Pommen.  16  97  3  372  60  199
in  Schlesien  32  136  1  540  6526
147  503  35  2161  1653  729

Die  Gesamtstärke  betrug  also  49817  Köpfe  einschließlich  Offiziere,
worunter  23683  Beurlaubte  waren.  In  Preußen  befanden  sich
einschließlich  der  Beurlaubten  28490,  in  Pommern  9570,  in  Schlesien
11757  Mann.

Am  7.  und  14.  September  1808  erhielten  die  Truppenteile
Provinznamen,  die  der  geplanten  Einteilung  der  Armee  in  sechs
Divisionen  zu  4  Infanterieregimentern  entsprachen,  wovon  aber  nur
eine  schon  ihre  volle  Stärke  hatte  (siehe  Tabelle  Seite  10  u.  11).

Auch  bei  den  übrigen  Regimentern,  wo  dies  in  nachstehender
UÜbersicht  nicht  bemerkt  war,  durften  die  Namen  der  noch  im  aktiven
Dienst  befindlichen  Chefs  neben  der  Provinzbezeichnung  weitergeführt
werden,  z.  B.  „2.  Westpreußisches  Infanterieregiment  von  Courbiere“,
„Pommersches  Husarenregiment  von  Blücher"“.  Ende  1809  fielen
jedoch  die  Bezeichnungen  nach  den  Regimentschefs  für  den  Dienstgebrauch
  fort  u).

Konnte  das  stehende  Heer  nur  klein  sein,  so  erschien  es  um  so
wichtiger,  ihm  für  den  Kriegsfall  eine  „Reservearmee“  aus  den  von
der  Kantonpflicht  befreiten  Volksschichten  zur  Seite  zu  stellen,  wie
man  dies  schon  vor  dem  Jahre  1806  nach  den  Vorschlägen  Rüchels
und  Knesebecks  beabsichtigt  hatte  12).  Verschiedene  Entwürfe  Scharnhorsts
  beschäftigten  sich  vom  Jahre  1807  ab  mit  solchen  Plänen.
Nur  für  diese  „Provinzialtruppen“  sollte  „allgemeine  Konskription
ohne  Exemtion"  stattfinden.  Eine  allgemeine  Dienstpflicht  im

11)  Zirkular  des  Allgemeinen  Kriegsdepartements  vom  29.  12.  1809.
12)  Geschichte  der  Preußischen  Armee  Bd.  3  S.  450ff.