166 Spezieller Teil.
neu zu errichtende Fabriken auf Grund des § 18, für bereits
bestehende Fabriken auf Grund des 8 120 Absatz 3 aaO. zu
fordern. Was die Form anbetrifft, in welcher diese Forderung
zu stellen ist, so ist davon abzusehen, für die Leiter der fraglichen
Betriebe den vorgängigen Nachweis der technischen
Befähigung und geschäftlichen Zuverlässigkeit vorzuschreiben; es
ist vielmehr den Unternehmern nur die Verpflichtung aufzuerlegen,
den Betriebsleiter auf Erfordern der Behörde durch
eine geeignete Person zu ersetzen, wenn Tatsachen vorliegen,
welche zu Zweifeln an der technischen Befähigung oder an der
geschäftlichen Zuverlässigkeit des ersteren Anlaß geben.1:)
Bestimmungen über die Errichtung und den Betrieb von
Anlagen zur Herstellung von nitroglycerinhaltigen Sprengstoffen
sind durch Erl. d. M. d. J. und f. H. vom 10. Oktober
1893, B 7247 M. f. H. und II 8429 M. d. J.2) mitgeteilt.
Die Bedingungen für die Errichtung von Acetylenfabriken
enthält der Erl. d. M. f. H. und d. J. vom 2. November 1897,
B 9618 H. M., II 14 850 M. d. J. Die Anlagen zur Herstellung
von Zündschnüren und von elektrischen Zündern
gehören zu den gewerblichen Anlagen, die einer besonderen
Genehmigung nach 8 16 der GewO. bedürfen.3) Die Frage,
ob in Schwarzpulverfabriken Hartgummiplatten in Beziehung
auf die Betriebssicherheit der hydraulischen Pulverpressen
den Metallpressen nachstehen, ist zu verneinen.4)
Für den Betrieb von Werkstätten zur Anfertigung von
Feuerwerken sind noch gegenwärtig die Vorschriften unter
9 bis 15 des Mst Erl. vom 19. April 18475) maßgebend.
Der MstErl. vom 14. September 1886 bezweckt Aufklärung
der Organe der Exekutivpolizei über das Wesen und die Behandlung
der Sprengstoffe. Nähere Angaben hierüber enthält
die im Verlage von Ernst und Sohn in Berlin 1888 erschienene
Druckschrift über „Das Wesen und die Behandlung von brisanten
Sprengstoffen“.
1) Resk. d. M. d. J. u. f. H. vom 4) Erlaß d. Ministers f. Handel
25. September 1887, Nr. 11409 M. u. d. Innern vom 31. Oktober 188,
f. H., II 11284 M. d. J. B 4171 HM., II 14597 Minister d.
2) MstBl. v. J. 1901, S. 36. Innern.
3) Bek. des Reichskanzlers vom S) Mst l. S. 90.
28. Dezember 1899, RGBl. S. 777.