Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

554

wird  die  Oberfläche  der  Schädeldecke  geprüft.  Dann  wird  die  Schädeldecke  durch  Sägeschnitte
abgetrennt.  An  der  Schädeldecke  werden  sowohl  die  Schnittflächen  wie  die  Innenfläche  untersucht.
  Darauf  wird  die  äußere  Oberfläche  der  harten  Hirnhaut  geprüft.  Sodann  wird  die
harte  Hirnhaut  zunächst  auf  der  einen  Seite  abgetrennt  und  zurückgeschlagen,  um  die
Beschaffenheit  ihrer  inneren  Oberfläche  und  der  vorliegenden  Abschnitte  der  weichen  Hirnhaut
zu  bestimmen  und  demnächst  dasselbe  an  der  anderen  Seite  ausgeführt.  Jetzt  wird  der
Sichelfortsatz  vom  Siebbein  abgetrennt  und  zurückgeschlagen.  Dann  wird  das  Gehirn  herausgenommen
  und  die  Beschaffenheit  der  weichen  Hirnhaut  an  den  Seitenteilen  und  am  Grunde
des  Gehirns  bestimmt.  Nachdem  ferner  die  Größe  und  Gestalt  der  Hirnwindungen  festgestellt
worden  ist,  werden  die  Seitenkammern  des  Gehirns  geöffnet.  Hat  man  dann  den  Inhalt
und  die  Ausdehnung  der  Seitenkammern,  die  Beschaffenheit  ihrer  Wandungen  und  der
Adergeflechte  ermittelt,  so  legt  man  eine  Reihe  glatter  Schnitte  durch  die  Halbkugeln  des
Großhirns,  die  gestreiften  Körper  und  die  Sehhügel.  Man  spaltet  durch  einen  senkrechten
Schnitt  die  Vierhügel  und  das  Kleinhirn  bis  in  die  Sylvische  Wasserleitung  und  die  vierte
Hirnkammer  und  durchschneidet  die  Brücke  und  das  verlängerte  Mark.  An  allen  Teilen  sind
Farbe,  Füllung  der  Gefäße  und  Festigkeit  zu  bestimmen.  Am  Schlusse  untersucht  man  die
harte  Hirnhaut  am  Schädelgrunde,  die  Blutleiter  und  nach  Entfernung  der  harten  Hirnhaut
die  Knochen  an  den  Seiten  und  am  Grunde  der  Schädelhöhle.

7.  Offnung  und  Untersuchung  der  Nasenhöhle  nebst  Nebenhöhlen  und  Maulhöhle.
6  16.

(1)  Zunächst  sind  die  Weichteile,  die  an  den  Seiten  des  Kopfes  liegen,  und  die  Speicheldrüsen
  zu  untersuchen.  Darauf  wird  der  Unterkiefer  vom  Oberkiefer  abgetrennt  und  dabei
die  Beschaffenheit  der  Backen  bestimmt.  Weiter  wird  das  Verhalten  der  Zähne,  des  Zahnfleisches,
  des  harten  und  weichen  Gaumens  ermittelt.  Darauf  wird  der  Oberkiefer  im  Pfeildurchmesser
  dicht  neben  der  Nasenscheidewand  durchsägt  und  die  Nasenscheidewand  herausgeschnitten.
  Ferner  wird  der  Inhalt  der  Nasenhöhle  und  die  Beschaffenheit  der  Schleimhaut
untersucht.  Nächstdem  werden  Stirn=  und  Oberkieferhöhlen  geöffnet  und  ihr  Inhalt  und
ihre  Beschaffenheit  bestimmt.  Endlich  folgt  die  genaue  Untersuchung  der  übrigen  Kopfknochen
(ogl.  §  15).

(2)  Ist  die  Untersuchung  eines  Auges  vorzunehmen,  so  wird  es  aus  der  Augenhöhle
im  ganzen  entfernt  und  durch  einen  Aquatorialschnitt  in  zwei  Hälften  zerlegt.  Darauf  folgt
die  Untersuchung  der  einzelnen  Teile.

(3)  Zur  Untersuchung  des  mittleren  und  inneren  Ohres  ist  ein  senkrechter  Sägeschnitt
durch  die  Paukenhöhle  zu  legen,  der  den  inneren  mit  dem  äußeren  Gehörgang  verbindet.