Samstag den 7. Jannar 1893. 58. Jahrgang. 26 1.
Dr. J. A. Seuffert's
Blätter für Rechtganwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Die durch das Berner Uebereinkommen Über den Elsenbahn-Frachtverkehr
geschaffenen neuen Rechtsnormen. — Vater. r- und Muttergutsesete
9 %t bayerlschem Landrecht. — Alter
Die durch das Berner Uebereinkommen über den
Eisenbahn-Frachtverkehr geschaffenen neuen Rechts-Nnormen.
Erörtert von Ernst Rutz, k. Regierungsdirektor bei der
Generaldirektion der k. b. Staatseisenbahnen?).
J.
Am 14. Oktober 1890 unterzeichneten im Bundesrathhause
zu Bern die bevollmächtigten Vertreter der
Regierungen zehn europäischer Länder, nämlich Deutschland,
Belgien, Frankreich, Italien, Oesterreich= Ungarn
(dieses zugleich für das Fürstenthum Lichtenstein), Niederlande,
Luxemburg, Rußland und Schweiz einen Staatsvertrag,
welcher den Titel führt: „Internationales
Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr.- Dieser
*) Anm. d. Red. Wir wollen nicht unbemerkt lassen, daß
der Herr Verfasser des obigen uns gütigst gespendeten Artikels
Mitglied der drel internationalen Konserenzen zu Bern in den
Jahren 1878, 1881, 1886 gewesen ist und der von der Regierung
des Deutschen Reichs argeordnelen Delegation angehört hat.
Einer aus so berufener Feder stammenden Erörterung über so
wichtige Verhälinisse des praklischen Verkehrs- und Rechtslebens
wird von unseren geschähztten Lesern gewiß auch um so größeres
Interesse entgegengebracht werden.
Neue Folge. Band XXXVIII.