Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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Sodann  haben  Höchsidieselben  durch  höchste  Entschließung  vom  9.  d.  M.  den
Oberamtmann  Eranz  in  Sulz,  unter  Vorbehalt  seines  Titels  und  Rangs,  auf  eine
Expeditors-Stelle  bei  der  K.  Regierung  des  Schwarzwald-Kreises,  und

den  bisherigen  Amtsverweser  des  Ministerial-Revisorars,  Revisor  Pfizenmajer
zu  dem  Sekretariat  der  K.  Regierung  des  Jaxt-Kreise  zu  versetzen,  auch

den  Referendär  erster  Classe,  Ferdinand  Keller,  don  Göppingen,  in  die  Zahl
der  Rechts-Consulenten  aufzunehmen  gnädigst  geruht.

Derselbe  hat  Stuttgart  zu  seinem  Wohnorte  gewählt.

II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Des  Departements  des  Innern.
Des  Medicinal-Collegium.
Aufnahme  mehrerer  ausübenden  Aerzte.

Nach  erstandener  Prüfung  sind  der  Doktor  der  Medicin  und  Chirurgie  Hermann
Stockmaper,  von  Stuttgart,  zur  Ausübung  der  innern  Heilkunde,  der  Doktor  der
Medicin  Carl  Braun,  von  Reckarsulm,  zur  Ausübung  der  innern  Heilkunde  und
Geburtshülfe,  und  der  Doktor  der  Medicin  und  Chirurgie  Gustav  Adolph  Pfeilstiker,
  von  Ofterdingen,  Oberamts  Rottenburg,  so  wie  der  Licentiat  der  Medicin  und
Chirurgie,  Wilhelm  Ulmer,  von  Möhriugen,  Am's-Oberamts  Stuttgart,  zur  Ausübung
  der  innern  Heilkunde,  Wundarzneikunde  und  Geburtshäülfe  ermächtigt  worden.

Sruttgart  den  3.  Januar  1831.  Walther.

8)  Des  Departements  der  Finanzen.
Des  Finanz-Ministerium.
Nachtrag  zu  der  Verfügung,  betreffend  die  im  Verkehre  unter  den  zollvereinten  Staaten  für  gewisse
Gegenstinde  vorbehaltenen  Ausgleichungs-Abgaben.
Nachtraglich  zu  der  Verfügung  vom  6.  Januar  1854  (Reg.  Bl.  S.  42)  werden
noch  weiter  folgende,  im  Verkehre  unter  den  zollvereinten  Staaten,  für  gewisse  Gegenstände
  vorbehaltene  Ausgleichungs-Abgaben  zur  öffsentlichen  Kenntulß  gebracht: