IV. Polizei. 21
3. Revier-, Wach--, Posten-, Patronillendienst.
Nach welchen allgemeinen Vorschriften ist geregelt:
a) Dienst im Revier?
1. Über welche Punkte hat sich der P.“Beamte in dem ihm übertragenen
Revier genau zu orientieren?
Orientierung über die örtlichen Verhältnisse: Straßen, Lage
und Einmündung derselben, Sackgassen, Privatstraßen, Durchgänge
von einer Straße zur andern, Häuser mit Doppelausgängen
nach 2 Straßen usw. .
Orientierung über im Redvier befindliche Behörden, Arzte,
Hebammen, Apotheken, ferner über Wohnungen von unter
Polizeiaufsicht Stehenden, wegen Eigentumvergehens oder wegen
Verbrechen bestraften Personen, Trödlern, Prostituierten, Zuhältern,
Hehlereibuden, Leihhäusern usw.
2. Auf was hat der P.-Beamte im allgemeinen in seinem Revier zu
achten?
Auf rechtzeitige An= und Abmeldungen, Konkubinate, Halten
von Kost-, Quartiergängern und Ziehkindern, Landstreicher, Bettler,
Hausierer; Beaufsichtigung gewerblicher Betriebe hinsichtlich der
für dieselben getroffenen Sicherheits= und wohlfahrtspolizeilichen
Anordnungen; Ausbruch ansteckender Krankheiten; Schutz von
Feld, Flur, Gärten, öffentl. Anlagen; richtige Ausführung der
Sicherheitseinrichtungen bei Bauten, ob Bauerlaubnis vorhanden
usw., ob Wohnungen, Treppen, Beleuchtung, Höfe,
Brunnen, Gruben usw. den sicherheitspolizeilichen Vorschriften
entsprechen; ob Bedürfnisanstalten, Abortgruben usw. in keinem
gesundheitsschädlichen Zustand sich befinden.
Bei Wahrnehmung von Ubertretungen dieselben sofort beseitigen,
ev. bei grober Nachlässigkeit und wiederholter Zuwiderhandlung
Anzeige.
b) Dienst auf Wache?
Die Wache, Sammelpunkt für die Beamten des Posten= und
Patrouillendienstes, ist in der Regel die Zentrale für Sicherheitsdienst,
außerdem Feuermeldestelle, Steckbriefkontrolle und Polizeigewahrsam.
Unbefugten ist der Aufenthalt dort verboten. Nicht gestattet
Kartenspiel, Spielen um Geld. Der Wachthabende ist für Auf-