Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

IV.  Polizei.  21

3.  Revier-,  Wach--,  Posten-,  Patronillendienst.
Nach  welchen  allgemeinen  Vorschriften  ist  geregelt:

a)  Dienst  im  Revier?

1.  Über  welche  Punkte  hat  sich  der  P.“Beamte  in  dem  ihm  übertragenen
Revier  genau  zu  orientieren?

Orientierung  über  die  örtlichen  Verhältnisse:  Straßen,  Lage
und  Einmündung  derselben,  Sackgassen,  Privatstraßen,  Durchgänge
  von  einer  Straße  zur  andern,  Häuser  mit  Doppelausgängen
nach  2  Straßen  usw.  .

Orientierung  über  im  Redvier  befindliche  Behörden,  Arzte,
Hebammen,  Apotheken,  ferner  über  Wohnungen  von  unter
Polizeiaufsicht  Stehenden,  wegen  Eigentumvergehens  oder  wegen
Verbrechen  bestraften  Personen,  Trödlern,  Prostituierten,  Zuhältern,
Hehlereibuden,  Leihhäusern  usw.

2.  Auf  was  hat  der  P.-Beamte  im  allgemeinen  in  seinem  Revier  zu
achten?
Auf  rechtzeitige  An=  und  Abmeldungen,  Konkubinate,  Halten
von  Kost-,  Quartiergängern  und  Ziehkindern,  Landstreicher,  Bettler,
Hausierer;  Beaufsichtigung  gewerblicher  Betriebe  hinsichtlich  der
für  dieselben  getroffenen  Sicherheits=  und  wohlfahrtspolizeilichen
Anordnungen;  Ausbruch  ansteckender  Krankheiten;  Schutz  von
Feld,  Flur,  Gärten,  öffentl.  Anlagen;  richtige  Ausführung  der
Sicherheitseinrichtungen  bei  Bauten,  ob  Bauerlaubnis  vorhanden
  usw.,  ob  Wohnungen,  Treppen,  Beleuchtung,  Höfe,
Brunnen,  Gruben  usw.  den  sicherheitspolizeilichen  Vorschriften
entsprechen;  ob  Bedürfnisanstalten,  Abortgruben  usw.  in  keinem
gesundheitsschädlichen  Zustand  sich  befinden.
Bei  Wahrnehmung  von  Ubertretungen  dieselben  sofort  beseitigen,
  ev.  bei  grober  Nachlässigkeit  und  wiederholter  Zuwiderhandlung
  Anzeige.

b)  Dienst  auf  Wache?

Die  Wache,  Sammelpunkt  für  die  Beamten  des  Posten=  und
Patrouillendienstes,  ist  in  der  Regel  die  Zentrale  für  Sicherheitsdienst,
  außerdem  Feuermeldestelle,  Steckbriefkontrolle  und  Polizeigewahrsam.


Unbefugten  ist  der  Aufenthalt  dort  verboten.  Nicht  gestattet
Kartenspiel,  Spielen  um  Geld.  Der  Wachthabende  ist  für  Auf-